Das Verlassenschaftsverfahren in Österreich

In Österreich gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Verlassenschaftsverfahren. Ein Notar wird als Gerichtskommissär beigezogen und wickelt die Verlassenschaft ab. Das kann Monate dauern.

Was Sie parallel erledigen können

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Ablauf des Verfahrens

Todfallaufnahme durch den Gerichtskommissär, Erbantrittserklärung, Einantwortung. Wegbegleiter erklärt jeden Schritt verständlich und erinnert an wichtige Fristen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?
In der Regel 6–12 Monate, bei komplexen Fällen länger.
Was kostet das Verfahren?
Die Kosten richten sich nach dem Wert der Verlassenschaft (Gerichtskommissärstarif).
Kann ich die Erbschaft ausschlagen?
Ja, durch eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung – oder durch Nichtabgabe einer Erklärung.

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