Beerdigungskosten in der DACH-Region: Was eine Bestattung wirklich kostet

Beerdigungskosten in der Schweiz, Deutschland und Österreich 2026: Richtwerte, wer zahlt bei Erbausschlagung, wann das Sozialamt einspringt und wie Sie sparen können.

Was kostet eine Bestattung wirklich?

Beerdigungskosten hängen stark ab von Bestattungsart, Wohnort und persönlichen Wünschen. Die grössten Kostenblöcke sind Bestatter (Sarg, Urne, Transport, Aufbahrung), Friedhofsgebühren (Grabstelle, Miete, Grabmal) und Trauerfeier (Halle, Musik, Blumen, Trauerkarten, Verköstigung).

Richtwerte 2026 im DACH-Vergleich

Schweiz

  • Grössenordnung: CHF 2.000 – 10.000+, Durchschnitt oft CHF 4.000 – 8.000.
  • Städte wie Zürich, Basel, St. Gallen übernehmen für Einwohner:innen die Grundleistungen (schlichter Sarg, Kremation, Beisetzung im Gemeinschaftsgrab) häufig kostenlos.
  • Individuelle Trauerfeier, Familiengrab, Grabmal, Verpflegung werden zusätzlich verrechnet.

Deutschland

  • Durchschnitt rund 8.000 – 13.000 EUR, je nach Ausstattung.
  • Erdbestattung ist meist teurer als Feuerbestattung (grössere Grabstelle, aufwendiger Sarg).
  • Grabpflege über 20+ Jahre kann noch einmal 3.000 – 8.000 EUR zusätzlich kosten, wird aber oft nicht mitgerechnet.

Österreich

  • Grössenordnung ähnlich wie Deutschland, häufig 6.000 – 12.000 EUR.
  • Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung ist meist die günstigste Variante.
  • Wien, Graz und Salzburg haben eigene, teils sehr detaillierte Friedhofsgebühren-Tarife.

Wer zahlt die Bestattung?

  1. Zuerst der Nachlass: Bestattungskosten sind bevorrechtigte Nachlassschulden und werden vom Nachlassvermögen bezahlt.
  2. Dann gesetzlich verpflichtete Angehörige (Erben): Reicht der Nachlass nicht, haften die Erben — nach der jeweiligen nationalen Rangfolge.
  3. Erbausschlagung schützt nur teilweise: In der Schweiz bleibt gemäss Bundesgericht die Pflicht zu einer einfachen, würdigen Bestattung grundsätzlich bestehen, auch nach Ausschlagung. In Deutschland haften nach § 1968 BGB die Erben; sind alle ausgeschlagen, kann die Kostentragungspflicht an unterhaltspflichtige Angehörige übergehen oder die Ordnungsbehörde übernimmt eine einfache Bestattung (mit Kostenerstattungsanspruch).
  4. Sozialamt / Gemeinde: Bei Mittellosigkeit kann das Sozialamt eine einfache Bestattung übernehmen. Das muss aktiv beantragt werden — meist vor der Auftragsvergabe an das Bestattungsunternehmen. In DE nach § 74 SGB XII, in CH je nach Kanton, in AT je nach Bundesland.

Wie Sie Kosten realistisch senken

  • Mehrere Kostenvoranschläge einholen: Preisunterschiede von 30–40 % zwischen Bestattungsunternehmen sind völlig normal — für dieselben Leistungen.
  • Sarg- und Urnenwahl: Ein einfacher Kiefernsarg tut es genauso wie ein Eichensarg mit Messingbeschlägen; bei Feuerbestattung wird der Sarg ohnehin verbrannt.
  • Trauerfeier im kleinen Kreis: Reduziert Halle, Musik und Bewirtung deutlich.
  • Feuerbestattung mit Gemeinschafts- oder Urnenwiese statt Einzelgrab — spart nicht nur Anfangskosten, sondern auch die spätere Grabpflege.
  • Vorsorgeprodukte kritisch prüfen: Sterbegeldversicherungen und Bestattungsvorsorgeverträge lohnen sich nicht immer. Ein zweckgebundenes Sparkonto ist oft günstiger und flexibler.
  • Ortsansässige Bestatter:innen bevorzugen: Sie kennen die Gebührenordnung des Friedhofs und können ehrlich sagen, welche Position wirklich nötig ist.

Praxistipp: Nichts unter Zeitdruck unterschreiben

Die ersten Tage nach einem Todesfall sind emotional sehr belastend — und viele Angehörige unterschreiben Kostenvoranschläge, ohne sie wirklich zu prüfen. Nehmen Sie sich, wenn irgendwie möglich, 24 Stunden Zeit und lassen Sie eine zweite Person das Angebot mitlesen.

Verwandte Themen in der App

  • [Kosten-Tracker](/app) für alle Bestattungsausgaben
  • Checkliste [Vorbereitung der Bestattung](/app)

---

[Weitere Informationen und praktische Hilfe finden Sie auf wegbegleiterapp.com.](/app)