Konto eines Verstorbenen – Sperrung, Zugriff, Auflösung
Sobald die Bank vom Tod erfährt, ändert sich der Status des Kontos. Diese Anleitung erklärt, wann Konten gesperrt werden, wie Erben Zugriff erhalten und welche Vollmachten gelten – für die Schweiz, Deutschland und Österreich.
Was die Bank tut, sobald sie vom Tod erfährt
Banken sperren das Konto nicht automatisch, aber sie ändern den Status: Karten werden ungültig, das E-Banking gesperrt, neue Daueraufträge nicht mehr ausgeführt. Bestehende Daueraufträge und Lastschriften laufen meist weiter, bis ein Erbe sie kündigt – wichtig für Miete, Strom, Telefon.
Vollmacht über den Tod hinaus
Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht über den Tod hinaus (DE) bzw. eine entsprechende Bankvollmacht in der Schweiz und Österreich bleibt nach dem Tod gültig. Die bevollmächtigte Person kann das Konto weiterführen, bis die Erben aktiv werden. Das ist die schnellste Lösung für laufende Zahlungen.
Zugriff ohne Vollmacht: Erbschein / Erbbescheinigung
Ohne Vollmacht benötigen Erben einen Nachweis ihrer Erbenstellung:
- Schweiz: Erbenbescheinigung von Notariat / Bezirksgericht
- Deutschland: Erbschein vom Nachlassgericht oder beglaubigtes Testament
- Österreich: Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts nach Abschluss der Verlassenschaft
Die Beschaffung dauert in DE 4–8 Wochen, in CH oft 2–4 Wochen, in AT mehrere Monate (Verlassenschaftsverfahren). In dieser Zeit zahlt die Bank für nachgewiesene Bestattungskosten meist direkt aus dem Konto des Verstorbenen.
Gemeinschaftskonten
Bei einem Und-Konto ist die Zustimmung aller Inhaber nötig – nach dem Tod blockiert das Konto sich faktisch, bis die Erben kooperieren. Bei einem Oder-Konto kann der überlebende Inhaber weiter alleine verfügen, allerdings müssen Erbansprüche der Miterben respektiert werden.
Schritte zur Kontoauflösung
- Sterbeurkunde bei der Bank einreichen
- Erbnachweis vorlegen
- Liste aller laufenden Zahlungen ausdrucken lassen
- Daueraufträge prüfen, Verträge kündigen oder umschreiben
- Saldo auf ein Erbenkonto übertragen oder verteilen
- Konto schliessen, Schliessungsbestätigung archivieren
Schliessfach
Ein Bankschliessfach wird in der Regel nur im Beisein eines Notars oder zweier Erben geöffnet. Ein Inventarprotokoll schützt vor späteren Streitigkeiten.
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Häufige Fragen
- Wird das Konto sofort gesperrt?
- Nein. Karten und E-Banking werden gesperrt, das Konto bleibt aber bestehen. Laufende Daueraufträge werden meist weiter ausgeführt.
- Wer darf die Bestattung vom Konto bezahlen?
- Banken zahlen Bestattungsrechnungen in allen drei Ländern auf Vorlage der Originalrechnung und Sterbeurkunde meist direkt aus dem Nachlasskonto.
- Was kostet ein Erbschein?
- Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Beispiel DE: 100.000 € Nachlass ~ 273 € Gerichts- und Notarkosten.
- Was passiert mit Schulden auf dem Konto?
- Schulden gehen auf die Erbengemeinschaft über. Bei Überschuldung können Sie die Erbschaft fristgerecht ausschlagen.
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