Organspende in Europa: Widerspruchslösung, Zustimmungslösung und was Angehörige wissen müssen
Organspende: Widerspruchslösung in der Schweiz (ab 2026), Österreich, Frankreich und Belgien vs. Zustimmungslösung in Deutschland. So dokumentieren Sie Ihren Willen.
Was ist Organspende?
Organspende bedeutet, dass nach Ihrem Tod bestimmte Organe und Gewebe für Transplantationen freigegeben werden. Der Bedarf ist in allen DACH-Ländern deutlich grösser als das Angebot; klare persönliche Entscheidungen entlasten sowohl Kliniken als auch Angehörige.
Zwei grundverschiedene Systeme
Widerspruchslösung (Opt-Out)
Wer zu Lebzeiten keinen dokumentierten Widerspruch hinterlegt hat, gilt automatisch als zustimmend. Angehörige werden weiterhin einbezogen und können einen dokumentierten oder mündlich geäusserten entgegenstehenden Willen geltend machen.
Länder mit Widerspruchslösung (Auswahl):
- Schweiz — Einführung ab 2026 (Abstimmung vom Mai 2022 angenommen, Umsetzung in Etappen).
- Österreich — Widerspruchsregister beim Gesundheitsministerium.
- Frankreich — „Registre national des refus".
- Belgien, Spanien, Portugal, Italien (mit Besonderheiten).
Zustimmungslösung (Opt-In)
Es braucht eine aktive, dokumentierte Zustimmung — z. B. per Organspendeausweis oder Eintrag in einem Online-Register.
Land mit Zustimmungslösung:
- Deutschland — Ausweis oder Eintrag im Organspenderegister; ohne Ausweis werden Angehörige nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person befragt.
So dokumentieren Sie Ihre Entscheidung
Schweiz
- Aktuell: Organspendekarte (ausdruckbar oder physisch).
- Ab Einführung der Widerspruchslösung: elektronisches Widerspruchsregister von Swisstransplant / BAG.
- Zusätzlich: schriftliche Notiz im Vorsorgeordner und Gespräch mit Angehörigen.
Deutschland
- Organspendeausweis (kostenlos, auch als PDF).
- Seit 2024: elektronisches Organspenderegister des BfArM.
- Eintrag in Patientenverfügung.
Österreich
- Widerspruch aktiv im Widerspruchsregister eintragen (Meldung über ELGA oder direkt beim Gesundheitsministerium).
- Ohne Widerspruch gilt Zustimmung — dennoch werden Angehörige informiert.
Praxistipp: Entlasten Sie Ihre Angehörigen
Unabhängig vom System: Der grösste Nutzen einer klaren Entscheidung ist die Entlastung der Angehörigen in einer emotional extrem belastenden Situation. Empfehlungen:
- Entscheidung schriftlich festhalten
- Persönliches Gespräch mit engen Angehörigen
- Ort der Dokumente allen Betroffenen mitteilen (Vorsorgeordner, Portemonnaie)
- Bei einer Widerspruchslösung: Wer nicht spenden möchte, muss aktiv widersprechen — allein das Schweigen kann als Zustimmung ausgelegt werden.
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- Länder-Ratgeber [Schweiz](/ch), [Deutschland](/de), [Österreich](/at)
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