Pflichtteil: Was Kindern, Ehegatten und Eltern gesetzlich zusteht

Pflichtteil in Schweiz, Deutschland und Österreich: Wer hat Anspruch, wie hoch ist er und wie kann er geltend gemacht werden?

Pflichtteil: Was Kindern, Ehegatten und Eltern gesetzlich zusteht

Auch wenn ein Testament vorhanden ist, können nahe Angehörige nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil garantiert einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

  • Schweiz: Nachkommen und (bis Ende 2022 auch Eltern) der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner. Seit 1.1.2023 gilt das revidierte Erbrecht mit reduzierten Pflichtteilen.
  • Deutschland: Kinder, Ehegatten und – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern.
  • Österreich: Nachkommen und der Ehegatte/eingetragene Partner.

Höhe des Pflichtteils

Schweiz (seit 2023): Nachkommen 1/2 des gesetzlichen Erbteils, Ehegatte 1/2.

Deutschland: 1/2 des gesetzlichen Erbteils.

Österreich: 1/2 des gesetzlichen Erbteils.

Geld statt Sachwerte

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Sie sind nicht automatisch Miterbe.

Fristen

  • Schweiz: 1 Jahr ab Kenntnis der Verletzung, längstens 10 Jahre ab Erbgang.
  • Deutschland: 3 Jahre ab Kenntnis, maximal 30 Jahre.
  • Österreich: 3 Jahre ab Kenntnis.

Pflichtteil entziehen

Nur in Ausnahmefällen (z. B. schwere Straftat gegen den Erblasser) möglich – strenge Formvorschriften beachten.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Testament sichten und gesetzliche Erbteile berechnen.
  2. Frist notieren.
  3. Auskunft über den Nachlass verlangen.
  4. Bei Unklarheiten Fachperson beiziehen.