Testament erstellen: Formen, Pflichtteil und Vergleich Schweiz, Deutschland, Österreich
Testament schreiben in der DACH-Region: Eigenhändig oder notariell, Pflichtteil, Berliner Testament, häufige Fehler und wann sich professionelle Beratung lohnt.
Was ist ein Testament?
Ein Testament ist eine rechtlich verbindliche Willenserklärung, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge — das ist nicht in jedem Fall das, was Sie wollen, besonders bei Patchwork-Familien, Konkubinat oder wenn bestimmte Personen bewusst mehr oder weniger erhalten sollen.
Formen im DACH-Vergleich
Schweiz
- Eigenhändig: Vollständig von Hand geschrieben, mit Datum und Unterschrift. Kein Notar nötig, aber empfindlich für Formfehler.
- Öffentlich (notariell): Vor Notar/Notarin und zwei Zeug:innen errichtet. Rechtssicher, aber kostenpflichtig.
- Mündlich (Nottestament): Nur in Ausnahmesituationen (unmittelbare Todesgefahr).
Deutschland
- Eigenhändig: Vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift.
- Notariell (öffentlich): Beim Notar errichtet; ersetzt in vielen Fällen den kostenpflichtigen Erbschein.
- Berliner Testament: Gemeinschaftliches Testament für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner:innen — beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile.
Österreich
- Eigenhändig: Vollständig handschriftlich mit Unterschrift, Datum empfohlen.
- Fremdhändig: Von Dritten geschrieben, dann Unterschrift plus drei Zeug:innen (mit deren eigenhändigen Zusätzen).
- Notariell / gerichtlich: Beim Notar oder Gericht errichtet.
Der Pflichtteil — die wichtigste Grenze der Testierfreiheit
In allen drei Ländern sind bestimmte Angehörige teilweise vor vollständiger Enterbung geschützt:
- Schweiz: Nachkommen und Ehegatten haben einen Pflichtteil; seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Quoten flexibler geworden — Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
- Deutschland: Kinder, Ehegatten und (falls keine Kinder vorhanden) Eltern haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil.
- Österreich: Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
Konkubinatspartner:innen und beste Freund:innen haben keinen Pflichtteil — sie müssen aktiv im Testament bedacht werden.
Häufige Fehler bei eigenhändigen Testamenten
- Fehlendes oder unklares Datum (macht das Testament in vielen Fällen unwirksam).
- Nur Teil-Handschrift (z. B. am Computer geschrieben und nur unterschrieben) → in CH und DE ungültig.
- Widersprüchliche Formulierungen („mein Haus erhält A, aber alles andere B, wobei das Haus zu B gehört…").
- Vergessene Aufbewahrung: Ein bestes Testament nützt nichts, wenn niemand es findet. In DE hilft die Verwahrung beim Amtsgericht, in AT das Zentrale Testamentsregister der Notare, in CH die Deponierung bei der Wohnkantons-Behörde.
Wann sich Notar oder Anwältin lohnen
- Immobilien in mehreren Ländern
- Unternehmen im Nachlass
- Patchworkfamilie mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen
- Behinderten- oder Bedürftigentestament
- Wunsch, jemanden ganz oder teilweise zu enterben
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