Versicherungen kündigen nach Todesfall: Fristen und Vorgehen

Welche Versicherungen nach einem Todesfall gekündigt werden müssen, welche automatisch enden und wie Rückerstattungen funktionieren.

Versicherungen kündigen nach Todesfall: Fristen und Vorgehen

Nach einem Todesfall müssen viele Versicherungen informiert, gekündigt oder umgeschrieben werden. Manche enden automatisch, andere laufen weiter und müssen aktiv beendet werden.

Sofort informieren

  • Lebensversicherung: Meldung innerhalb weniger Tage; Frist im Vertrag prüfen.
  • Unfallversicherung: Bei Unfalltod schnellstmöglich melden.
  • Krankenversicherung/Krankenkasse: Sterbedatum mitteilen; Prämien pro rata rückerstattet.

Endet automatisch

  • Krankenkasse (Grundversicherung) mit dem Todestag.
  • Persönliche Haftpflicht ohne Familienzusatz.
  • KFZ-Versicherung bei Halterwechsel oder Fahrzeugverkauf.

Aktiv kündigen

  • Hausrat- und Gebäudeversicherung (falls Wohnung aufgelöst wird).
  • Rechtsschutzversicherung.
  • Private Zusatzversicherungen.
  • Reise- und Assistanceversicherungen.

Länderhinweise

Schweiz: Die Krankenkasse muss innerhalb von 30 Tagen informiert werden. Prämienrückerstattung erfolgt anteilig.

Deutschland: Sonderkündigungsrecht der Erben bei vielen Verträgen innerhalb eines Monats nach Kenntnis.

Österreich: Ähnliches Sonderkündigungsrecht; Fristen im Vertrag beachten.

So gehen Sie vor

  1. Alle Verträge auflisten – Ordner, E-Mails und Kontoauszüge prüfen.
  2. Sterbeurkunde beibringen – Versicherer verlangen Kopie.
  3. Schriftlich kündigen – mit Angabe des Todestags und Policennummer.
  4. Bestätigung ablegen – für Erbengemeinschaft und Steuern.

Tipp

Einige Verträge (z. B. Hausrat) können vom überlebenden Partner übernommen werden – das kann günstiger sein als Neuabschluss.