Versicherungen kündigen nach Todesfall: Fristen und Vorgehen
Welche Versicherungen nach einem Todesfall gekündigt werden müssen, welche automatisch enden und wie Rückerstattungen funktionieren.
Versicherungen kündigen nach Todesfall: Fristen und Vorgehen
Nach einem Todesfall müssen viele Versicherungen informiert, gekündigt oder umgeschrieben werden. Manche enden automatisch, andere laufen weiter und müssen aktiv beendet werden.
Sofort informieren
- Lebensversicherung: Meldung innerhalb weniger Tage; Frist im Vertrag prüfen.
- Unfallversicherung: Bei Unfalltod schnellstmöglich melden.
- Krankenversicherung/Krankenkasse: Sterbedatum mitteilen; Prämien pro rata rückerstattet.
Endet automatisch
- Krankenkasse (Grundversicherung) mit dem Todestag.
- Persönliche Haftpflicht ohne Familienzusatz.
- KFZ-Versicherung bei Halterwechsel oder Fahrzeugverkauf.
Aktiv kündigen
- Hausrat- und Gebäudeversicherung (falls Wohnung aufgelöst wird).
- Rechtsschutzversicherung.
- Private Zusatzversicherungen.
- Reise- und Assistanceversicherungen.
Länderhinweise
Schweiz: Die Krankenkasse muss innerhalb von 30 Tagen informiert werden. Prämienrückerstattung erfolgt anteilig.
Deutschland: Sonderkündigungsrecht der Erben bei vielen Verträgen innerhalb eines Monats nach Kenntnis.
Österreich: Ähnliches Sonderkündigungsrecht; Fristen im Vertrag beachten.
So gehen Sie vor
- Alle Verträge auflisten – Ordner, E-Mails und Kontoauszüge prüfen.
- Sterbeurkunde beibringen – Versicherer verlangen Kopie.
- Schriftlich kündigen – mit Angabe des Todestags und Policennummer.
- Bestätigung ablegen – für Erbengemeinschaft und Steuern.
Tipp
Einige Verträge (z. B. Hausrat) können vom überlebenden Partner übernommen werden – das kann günstiger sein als Neuabschluss.