Vorsorgevollmacht: DACH-Vergleich zwischen Vorsorgeauftrag, Vollmacht und ÖZVV

Vorsorgevollmacht in der Schweiz, Deutschland und Österreich: Unterschiede, Formvorschriften, Registrierung und was passiert ohne Vollmacht (KESB, Betreuungsgericht).

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen trifft, falls Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind — etwa nach einem schweren Unfall, Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz. Sie ist eine der wichtigsten Verfügungen überhaupt, weil ohne sie fremde Behörden entscheiden, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert.

Wichtige Unterscheidung: Vollmacht ≠ Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht: Regelt Vermögen, Verträge, Wohnsituation und rechtliche Vertretung.
  • Patientenverfügung: Regelt medizinische Behandlungen, insbesondere lebenserhaltende Massnahmen.

Sinnvoll ist beides — idealerweise mit derselben Vertrauensperson abgestimmt.

DACH-Vergleich

Schweiz — der Vorsorgeauftrag

  • Heisst offiziell „Vorsorgeauftrag" (Erwachsenenschutzrecht, seit 2013).
  • Eigenhändig vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben oder notariell öffentlich beurkundet.
  • Hinterlegung beim Zivilstandsamt möglich (kleiner Vermerk im Personenregister), damit die KESB im Ernstfall weiss, dass ein Auftrag existiert.
  • Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), wer für Sie handelt — oft ein professioneller Beistand, nicht zwingend jemand aus der Familie.

Deutschland — die Vorsorgevollmacht

  • Grundsätzlich keine Formvorschrift, aber Schriftform dringend empfohlen. Für Immobiliengeschäfte muss die Vollmacht notariell beurkundet sein.
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist zwar freiwillig, wird aber stark empfohlen — Betreuungsgerichte fragen das Register vor jeder Betreuerbestellung ab.
  • Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung — Ehepartner:innen haben nur ein begrenztes Notvertretungsrecht (max. 6 Monate, nur Gesundheit).

Österreich — die Vorsorgevollmacht

  • Muss zwingend vor einem/einer Notar:in, Anwält:in oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden — eine rein selbst geschriebene Vollmacht reicht nicht.
  • Registrierung im ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) ist Pflicht, sonst wird sie im Ernstfall nicht wirksam.
  • Ohne Vollmacht greift die gesetzliche Erwachsenenvertretung (durch nahe Angehörige) oder die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Was gehört in eine gute Vorsorgevollmacht?

  • Umfang: Vermögen (Konten, Depots, Immobilien), Vertragsangelegenheiten, Wohn- und Aufenthaltsbestimmung, Post und Kommunikation, gegebenenfalls Vertretung gegenüber Behörden.
  • Zeitpunkt der Wirksamkeit: Meist mit „Verlust der Urteilsfähigkeit"; kann aber auch sofort wirksam gestellt werden.
  • Ersatzperson, falls die erste Wahl selbst nicht mehr handeln kann.
  • Rechenschaftspflichten und Kontrollmechanismen (z. B. jährlicher Bericht an ein Familienmitglied).

Praxistipp: Aktuell halten und auffindbar hinterlegen

Eine Vollmacht, die niemand findet, hilft niemandem. Deponieren Sie:

  • Ein Original im Vorsorgeordner (analog oder digital)
  • Eine Kopie bei der bevollmächtigten Person
  • Bei Bedarf ein Vermerk im entsprechenden Register (ZVR/ÖZVV/Zivilstandsamt)

Aktualisieren Sie die Vollmacht bei grösseren Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Todesfall der bevollmächtigten Person).

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