Erbschaft ohne Testament Österreich: gesetzliche Erbfolge einfach erklärt
<p>Sterben Menschen in Österreich ohne Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt verbindlich, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Quoten erbt. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Regeln, klärt den Anspruch des Ehepartners und erklärt, was bei Schulden zu tun ist. Mit der <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> dokumentieren Sie alle Schritte sicher.</p>
Was passiert ohne Testament?
Wenn jemand in Österreich ohne Testament stirbt, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt verbindlich, welche Verwandten zu welchen Quoten erben. Ein Testament ist daher kein Muss, aber das einzige Mittel, die Standardregeln aktiv zu gestalten.
In Österreich wird jede Verlassenschaft vom Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt – auch wenn nur geringe Werte vorhanden sind.
Reihenfolge der gesetzlichen Erben
Die Erbfolge richtet sich nach Ordnungen oder Klassen:
- 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
- 3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten
- 4. Ordnung und weiter: entferntere Verwandte
Solange Personen einer höheren Ordnung leben, schließen sie alle nachfolgenden Ordnungen aus.
Anteil des Ehegatten
Der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner erbt neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses, neben Erben der zweiten Ordnung sogar drei Viertel. Ohne Verwandte erbt er alles. Bei Gütergemeinschaft fällt zudem ein Teil als Vorausanteil an.
Pflichtteil
Auch ohne Testament gibt es einen Pflichtteilsschutz: Kinder, Ehepartner und in einigen Ländern Eltern können nicht vollständig enterbt werden. Die Pflichtteilsquote beträgt je nach Land 25 bis 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Wenn Schulden überwiegen
Stirbt jemand verschuldet, sollten die Erben die Erbschaft innerhalb von Verlassenschaftsverfahren beim Notar ausschlagen. Andernfalls geht die Haftung in voller Höhe auf sie über. Ein öffentliches Inventar begrenzt die Haftung auf den Nachlasswert.
Praktisches Vorgehen
1. Verwandtschaftsverhältnisse klären (Stammbaum). 2. Beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen. 3. Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlen. 4. Aktiva und Passiva inventarisieren. 5. Erbschaftssteuererklärung einreichen. 6. Nachlass unter den Miterben teilen oder Erbengemeinschaft auflösen.
Die Wegbegleiter App stellt eine länderspezifische Übersicht zur gesetzlichen Erbfolge bereit und hilft beim Erstellen aller benötigten Briefe.
Häufige Fragen
- Erbt der Staat, wenn keine Verwandten leben?
- Ja, fehlen erbberechtigte Verwandte und Ehepartner, fällt der Nachlass an den Staat – als sogenanntes Heimfallrecht.
- Erben unverheiratete Lebenspartner automatisch?
- Nein. Ohne Testament oder eingetragene Partnerschaft erben unverheiratete Partner nichts. Sie können dann allenfalls einen Anspruch auf einen Voraus-Anteil geltend machen.
- Was passiert mit gemeinsamen Kindern bei Patchworkfamilien?
- Eigene Kinder erben unabhängig vom Familienstand der Eltern; Stiefkinder ohne Adoption hingegen nicht.
- Wie wird ein Pflegekind behandelt?
- Nur adoptierte Pflegekinder sind gesetzliche Erben; ohne Adoption müssen sie testamentarisch bedacht werden.
- Wo erfahre ich, wer Erbe geworden ist?
- Beim Nachlassgericht oder Notar Ihres letzten Wohnsitzes; in vielen Ländern gibt es zudem ein zentrales Testamentsregister.
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