Nachlasshelfer beauftragen Schweiz – Kosten und Leistungen
<p>Ein Nachlasshelfer kann in der Schweiz viel Arbeit abnehmen – aber Aufgaben, Kosten und Qualität schwanken stark. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen Sie erwarten dürfen, welche Honorare üblich sind und wie Sie einen seriösen Anbieter erkennen. Mit der <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> können Sie viele Aufgaben auch selbst strukturiert erledigen.</p>
Was leistet ein Nachlasshelfer?
Ein Nachlasshelfer in der Schweiz – auch Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Trauerlotse genannt – unterstützt Hinterbliebene bei allen administrativen Aufgaben: Behördengänge, Versicherungskündigungen, Bankangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Steuererklärungen und Erbteilung. Anders als ein Anwalt erledigt er praktische Aufgaben statt nur rechtlich zu beraten.
Wann lohnt sich die Beauftragung?
Sinnvoll ist die Beauftragung, wenn Erben weit entfernt wohnen, gesundheitlich überlastet sind, der Nachlass komplex ist (mehrere Immobilien, Auslandsbezug) oder Konflikte zwischen Miterben drohen. Bei kleinen, übersichtlichen Nachlässen ist Eigenarbeit mit Checklisten wie der Wegbegleiter App oft günstiger.
Kosten: Stundenhonorar oder Pauschale
in der Schweiz liegen Stundensätze zwischen 60 und 150 € (Nachlasshelfer), 150–300 € (Fachanwalt für Erbrecht) und 180–350 € (Notar). Komplette Nachlassabwicklungen mit Wohnung, mehreren Konten und Erbschein kosten erfahrungsgemäß 2.500 bis 8.000 €. Lassen Sie sich vor Beauftragung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.
So finden Sie einen seriösen Anbieter
Achten Sie auf Mitgliedschaften in Berufsverbänden, transparente Preise, eine Haftpflichtversicherung sowie Referenzen. Holen Sie 2–3 Angebote ein. Lassen Sie sich nichts überstürzt unterschreiben – seriöse Anbieter geben Bedenkzeit. Bei Verdacht auf Drückerkolonnen oder dubiose Trauer-Werbung wenden Sie sich an die Konsumentenschutz-Stelle.
Häufige Fragen
- Brauche ich überhaupt einen Nachlasshelfer?
- Bei kleinen Nachlässen reichen Checklisten. Bei Immobilien, Auslandsbezug oder Konflikten zahlt es sich aus.
- Wer haftet bei Fehlern?
- Der beauftragte Helfer im Rahmen seiner Berufshaftpflicht. Lassen Sie sich den Versicherungsschutz bestätigen.
- Kann ich den Auftrag widerrufen?
- Ja, üblicherweise mit Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Verbraucherverträgen.
- Sind die Kosten absetzbar?
- Sie gelten als Nachlassverbindlichkeit und mindern den steuerpflichtigen Erwerb der Erben.
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