Behördengänge nach dem Todesfall Schweiz – wer muss informiert werden?

<p>Welche Behörden müssen in der Schweiz nach einem Todesfall informiert werden – und in welcher Reihenfolge? Dieser Ratgeber gibt eine kompakte Übersicht über Pflichten, Fristen und Dokumente, vom Standesamt bis zum Finanzamt. Die <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> liefert Musteranschreiben und überwacht Antworten.</p>

Standesamt und Sterbeurkunde

Erste Anlaufstelle in der Schweiz ist das Zivilstandsamt. Dort melden Sie den Todesfall innert 2 Werktagen an und bestellen die Sterbeurkunden – am besten 8 bis 10 Originale, da fast jede weitere Stelle ein eigenes Exemplar verlangt. Das Bestattungsinstitut übernimmt diese Aufgabe in der Regel im Auftrag der Familie.

Renten- und Sozialversicherungen

Innerhalb weniger Tage: AHV / Pensionskasse informieren, damit Rentenzahlungen gestoppt und Witwen-/Witwerrente beantragt werden können. Auch Krankenkasse, Unfallversicherer und – falls vorhanden – berufliche Vorsorgeeinrichtungen müssen schriftlich benachrichtigt werden. Jede Behörde verlangt eine Sterbeurkunde im Original.

Finanzamt, Bank, Vermieter, Arbeitgeber

Das Finanzamt erstellt die letzte Steuererklärung; bei großen Nachlässen folgt die Erbschaftssteuererklärung. Banken sperren Konten bis zur Erbenfeststellung – Vollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig. Vermieter und Arbeitgeber werden umgehend informiert; oft gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Versorger, Verträge, Abos

Strom, Gas, Wasser, Internet, Mobilfunk, GEZ/Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Vereine, Streaming und Zeitungen werden in den ersten 4-6 Wochen gekündigt oder umgeschrieben. Die Wegbegleiter App liefert Ihnen eine vollständige Empfänger-Liste in der Schweiz samt Musteranschreiben.

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Mindestens 8 bis 10 – Bank, Rente, Versicherungen, Behörden, Gericht und Vermieter wollen jeweils ein Original.
Welche Frist gilt für die Anmeldung beim Standesamt?
Innert 2 Werktagen.
Werden Konten sofort gesperrt?
Ja, sobald die Bank vom Todesfall erfährt – Vollmachten über den Tod hinaus bleiben aber wirksam.
Wer informiert das Finanzamt?
In der Regel das Standesamt automatisch; die letzte Steuererklärung müssen jedoch die Erben einreichen.

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