Wann wird ein Testament eröffnet? (8 Länder)
Nach dem Tod muss das Testament der zuständigen Behörde übergeben und offiziell eröffnet werden. Der Ablauf ist von Land zu Land verschieden — in manchen Ländern gibt es sogar ein automatisches Verfahren.
Deutschland — Nachlassgericht (§ 2259, § 2260 BGB)
Jedes aufgefundene Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes) abgeliefert werden. Die Nichtablieferung ist strafbar — Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle Beteiligten schriftlich (Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte). Dauer: ein bis vier Wochen je nach Gericht. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer sind alle notariell hinterlegten Testamente registriert. Das Nachlassgericht fragt dort automatisch an.
Schweiz — Zuständige Behörde (Art. 556, 557 ZGB)
Die zuständige Behörde variiert je nach Kanton: Bezirksgericht (z.B. Zürich), Einzelrichter, Friedensrichteramt (z.B. Bern) oder KESB. Die Eröffnung erfolgt innert eines Monats nach Einreichung (Art. 557 ZGB). Alle Beteiligten werden schriftlich benachrichtigt. Die Kosten sind kantonal unterschiedlich.
Österreich — Automatisches Verlassenschaftsverfahren (§ 143 ff. AußStrG)
Österreich hat ein Sondersystem: Das Bezirksgericht wird automatisch vom Standesamt über den Todesfall informiert und leitet das Verlassenschaftsverfahren ein. Es bestellt einen Notar als Gerichtskommissär. Dieser kontaktiert die Erben, eröffnet ein vorhandenes Testament, ermittelt das Vermögen und nimmt die Erbantrittserklärung entgegen. Am Ende erlässt das Gericht den Einantwortungsbeschluss.
Das Österreichische Testamentsregister (ÖTR) der Notariatskammer speichert registrierte Testamente. Der Gerichtskommissär fragt automatisch an.
Frankreich — Notaire (Art. 1007 Code civil)
Der Notaire fragt beim FCDDV (Fichier Central des Dispositions de Dernières Volontés) an, ob ein Testament registriert ist. Kosten der Anfrage: ca. 18 Euro. Ein handschriftliches Testament (olographe) muss beim Tribunal judiciaire hinterlegt werden. Der Notaire eröffnet und protokolliert, danach erstellt er den Acte de notoriété, der die Erben offiziell ausweist.
Italien — Notar (Art. 620 Codice civile)
Das testamento olografo (handschriftlich) muss dem Notar vorgelegt werden, der es veröffentlicht (pubblicazione del testamento). Der Notar fertigt ein Protokoll an und informiert alle bekannten Erben. Das Registro Generale dei Testamenti wird abgefragt.
Belgien — Friedensrichter oder Notar
Der Notar fragt das CRT (Centraal Register van Testamenten / Registre Central des Testaments) ab. Handschriftliche Testamente werden dem Friedensrichter (Vrederechter / Juge de paix) vorgelegt. Nach der Eröffnung erstellt der Notar die Akte van erfopvolging / Acte de notoriété.
Luxemburg — Notaire
Ähnlich wie Frankreich: Der Notaire eröffnet und protokolliert, mit vorheriger FCDDV-Abfrage.
Liechtenstein — Landgericht Vaduz (§ 143 ff. AußStrG-FL)
Identisch mit Österreich: automatisches Verlassenschaftsverfahren. Das Landgericht bestellt einen Notar als Gerichtskommissär, der das Testament eröffnet und die Erbschaft abwickelt.
Auch ungültige Testamente abliefern
In allen acht Ländern gilt: Ob das Testament gültig ist, entscheidest nicht du — das entscheidet die Behörde oder der Notar. Auch ein beschädigtes, widersprüchliches oder vermeintlich ungültiges Testament muss abgeliefert werden.
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Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich das Testament nicht abliefere?
- In Deutschland ist das strafbar (§ 274 StGB Urkundenunterdrückung), in der Schweiz ebenfalls (Art. 556 ZGB). In allen Ländern riskierst du rechtliche Konsequenzen.
- Was kostet die Testamentseröffnung?
- In Deutschland nach Nachlasswert (z.B. 100.000 EUR Nachlass = ca. 273 EUR). In Österreich gilt der gesetzliche Gerichtskommissär-Tarif. In der Schweiz ist es kantonal verschieden.
- Was, wenn mehrere Testamente existieren?
- Alle abliefern. Die Behörde entscheidet, welches gültig ist — in der Regel das mit dem jüngsten Datum.
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