Ratgeber · Renten

Witwenrente beantragen — Anspruch, Höhe und Fristen

Witwen- und Witwerrenten werden nicht automatisch ausbezahlt: Sie müssen beantragt werden. Dieser Ratgeber zeigt für die Schweiz, Deutschland und Österreich, wer Anspruch hat, wie hoch die Rente ausfällt, wo Sie den Antrag stellen und welche Fristen Sie kennen müssen.

Aktualisiert: August 2026

Witwenrente in der Schweiz (AHV-Hinterlassenenrente)

Die Schweiz kennt die Hinterlassenenrente der AHV. Anspruch haben Witwen, die im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben, sowie kinderlose Witwen, die das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Witwer erhalten die Rente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben; diese Ungleichbehandlung wird derzeit reformiert.

LeistungHöheGrundlage
Witwen-/Witwerrente80 % der massgebenden AHV-AltersrenteAHVG
Waisenrente40 % der Altersrente pro KindAHVG
PlafonierungGesamtleistung pro Familie begrenztAHVG
Pensionskasse (2. Säule)meist 60 % der Invaliden-/AltersrenteBVG, Reglement

Der Antrag wird bei der AHV-Ausgleichskasse eingereicht, bei der die verstorbene Person zuletzt Beiträge geleistet hat. Benötigt werden Sterbeurkunde, Familienbüchlein oder Eheschein, AHV-Nummern beider Personen und eine Bankverbindung. Die Rente wird ab dem Monat nach dem Tod ausgerichtet, Nachzahlungen sind bis fünf Jahre rückwirkend möglich – warten Sie trotzdem nicht.

Melden Sie den Todesfall parallel der Pensionskasse. Die Leistungen der zweiten Säule sind oft höher als die AHV-Rente, werden aber nur auf Antrag ausbezahlt.

Witwenrente in Deutschland (SGB VI)

Deutschland unterscheidet zwischen kleiner und grosser Witwenrente. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und die Ehe – von Ausnahmen abgesehen – mindestens ein Jahr bestand.

ArtVoraussetzungHöhe
Kleine Witwenrenteunter 47 Jahre, kein Kind, nicht erwerbsgemindert25 % der Rente, meist 24 Monate befristet
Grosse Witwenrenteab 47 Jahre oder Kindererziehung oder Erwerbsminderung55 % der Rente (neues Recht)
Sterbevierteljahrerste 3 Monate nach dem Sterbemonat100 % der Rente, ohne Anrechnung
WaisenrenteKinder bis 18, in Ausbildung bis 2710 % (Halbwaise) bzw. 20 % (Vollwaise)

Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über einen Versichertenältesten. Stellen Sie ihn innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall, damit die Rente rückwirkend ab dem Todestag gezahlt wird; danach erfolgt die Zahlung erst ab Antragsmonat.

Witwenrente in Österreich (ASVG)

In Österreich heisst die Leistung Witwen- bzw. Witwerpension. Sie steht Ehegatten und eingetragenen Partnern zu, unabhängig vom Alter und ohne Mindestehedauer, sofern die verstorbene Person die nötigen Versicherungsmonate erworben hat.

  • Höhe: 0 bis 60 Prozent der Pension der verstorbenen Person, berechnet aus dem Verhältnis der Einkommen beider Personen in den letzten Kalenderjahren.
  • Schutzbestimmung: Liegt die eigene Pension plus Witwenpension unter dem Schutzbetrag, wird auf diesen aufgestockt.
  • Befristung: Bei grossem Altersunterschied und kurzer Ehe kann die Pension befristet werden.
  • Waisenpension: 24 Prozent (Halbwaise) bzw. 36 Prozent (Vollwaise) der Pension.
  • Antrag: bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), rückwirkende Zahlung bei Antrag innert sechs Monaten.

Eingetragene Partnerschaften — gleiche Rechte?

Ja. In allen drei Ländern sind eingetragene Partnerschaften den Ehen im Hinterlassenenrecht gleichgestellt. In der Schweiz gilt der überlebende eingetragene Partner als Witwer im Sinne der AHV; seit der Ehe für alle werden neue Partnerschaften nicht mehr begründet, bestehende bleiben gültig. In Deutschland gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz weiter für bestehende Partnerschaften, in Österreich stellt das EPG die Partnerschaft der Ehe gleich.

Nicht gleichgestellt sind faktische Lebensgemeinschaften. Hier bleibt nur die zweite Säule bzw. die betriebliche Altersversorgung – und dort nur, wenn die Partnerschaft zu Lebzeiten schriftlich gemeldet wurde. Diese Meldung ist einer der wichtigsten Vorsorgeschritte für unverheiratete Paare.

Witwenrente und eigenes Einkommen — wird angerechnet?

LandAnrechnung eigenes Einkommen
SchweizKeine Anrechnung bei der AHV-Witwenrente; Pensionskassenreglemente können Kürzungen bei Überentschädigung vorsehen.
DeutschlandJa. Nach dem Sterbevierteljahr wird Einkommen über dem Freibetrag zu 40 % angerechnet; der Freibetrag erhöht sich pro Kind.
ÖsterreichKeine direkte Anrechnung, aber die Berechnung basiert auf dem Einkommensverhältnis der Ehegatten.

Melden Sie Einkommensänderungen unaufgefordert. Wer eine Erhöhung verschweigt, muss Überzahlungen zurückerstatten – oft mehrere Tausend Franken oder Euro auf einmal. Eine Übersicht über alle nach einem Todesfall fälligen Meldungen finden Sie in den Checklisten auf wegbegleiterapp.com.

Häufige Fragen

In der Regel nein. Alle drei Länder knüpfen den Anspruch an eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft. Reine Lebensgemeinschaften – auch langjährige mit gemeinsamen Kindern – begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Hinterlassenenrente. Prüfen Sie stattdessen die Leistungen der beruflichen Vorsorge: Pensionskassen und Betriebsrenten sehen häufig eine Lebenspartnerrente vor, wenn die Partnerschaft zu Lebzeiten gemeldet wurde.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung im Einzelfall.

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Renten- und AHV-Checkliste

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