Lebensversicherung im Todesfall – Auszahlung, Fristen, Steuern

Eine Lebensversicherung ist häufig die schnellste Liquiditätsquelle für Hinterbliebene. Damit sie zügig auszahlt, müssen wenige Meldefristen und Dokumente stimmen. Dieser Ratgeber zeigt, wie es geht – und was steuerlich zu beachten ist.

Meldung an die Versicherung – Fristen

Melden Sie den Todesfall innert 48 bis 72 Stunden an jede Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung des Verstorbenen. Kurze Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen; sie sichern volle Leistungspflicht bei Unfalltod. Bei fondsgebundenen Policen gilt der Kurs zum Meldezeitpunkt.

Erforderliche Unterlagen

  • Original-Todesbescheinigung
  • Ärztliches Attest zur Todesursache (bei Unfall/Suizid oft zusätzlich)
  • Versicherungspolice / Policennummer
  • Ausweis der bezugsberechtigten Person
  • Kontoverbindung für die Auszahlung

Auszahlung an Bezugsberechtigte

Die Auszahlung geht direkt an die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person – nicht zwingend an die Erben. In der Schweiz zählt die Auszahlung bei Bezug durch Ehegatten oder Nachkommen nicht zum Nachlass (Art. 76 VVG), sondern fliesst direkt zu. Auch in Österreich fällt die Todesfallsumme meist nicht in den Nachlass. In Deutschland fällt sie doch in die Erbschaftssteuer, wenn keine ausdrückliche widerrufliche Bezugsberechtigung vorlag.

Steuerliche Behandlung

Grundsätzlich sind Auszahlungen bei Ehegatten/Nachkommen in der Schweiz mit reduzierten oder gar keinen Steuersätzen belegt; das Detail regelt der Kanton. In Deutschland gelten die üblichen Freibeträge der Erbschaftssteuer. In Österreich fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Wegbegleiter App führt Sie durch die Meldung an alle Versicherungen und listet die geforderten Nachweise.

Häufige Fragen

Wie schnell zahlt die Versicherung aus?
Nach vollständiger Einreichung meist 2–6 Wochen.
Wer ist bezugsberechtigt?
Die im Vertrag namentlich benannte Person – nicht automatisch der Ehepartner.
Wird die Summe versteuert?
CH: meist begünstigt / steuerfrei. DE: erbschaftssteuerpflichtig. AT: keine Erbschaftssteuer, aber Meldung ans Finanzamt möglich.
Was bei Suizid?
Karenzfristen (meist 1–3 Jahre) beachten; nach Ablauf voller Anspruch.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

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