Lebensversicherung im Todesfall – Anspruch geltend machen
Nach dem Tod der versicherten Person erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme. Diese Anleitung zeigt, wie der Anspruch korrekt angemeldet wird, welche Fristen gelten und worauf Begünstigte achten müssen.
Wer ist begünstigt?
Maßgeblich ist die in der Police hinterlegte Begünstigungsklausel. Sie hat Vorrang vor dem Testament. Klären Sie früh, ob die Begünstigung widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet ist – das beeinflusst auch die erbrechtliche Behandlung.
Welche Unterlagen reichen Sie ein?
- Original-Police
- Sterbeurkunde im Original
- Ärztlicher Totenschein bei Unfall- oder Risikoversicherung
- Ausweiskopie der Begünstigten
- Bankverbindung
Versicherer schicken in der Regel ein Antragsformular zu, sobald sie vom Todesfall erfahren.
Fristen und Bearbeitungszeit
Schweiz: Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Deutschland: 3 Jahre. Österreich: 3 Jahre. Trotz dieser Fristen sollten Sie den Todesfall umgehend melden – die Auszahlung erfolgt meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Eingang aller Unterlagen.
Risiko-, Kapital- oder fondsgebundene Police?
Bei Risikolebensversicherungen wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Bei Kapital- und fondsgebundenen Verträgen kommt der angesparte Wert hinzu oder es gilt die garantierte Mindestleistung. Lesen Sie Police-Bedingungen sorgfältig durch – im Zweifel hilft eine unabhängige Beratung.
Häufige Fragen
- Was tun, wenn die Police nicht auffindbar ist?
- Versicherer suchen auf Anfrage in ihren Beständen. Bestätigen Sie schriftlich, dass Sie Erbe oder Begünstigter sind. Zentrale Suchdienste gibt es in DE (Suchservice GDV) und CH (Schweizerischer Versicherungsverband).
- Ist die Auszahlung steuerpflichtig?
- Bei Risikoversicherungen meist nein. Bei Kapitalversicherungen variiert das je nach Land und Vertragsart – Steuerberater beiziehen.
- Wer haftet bei Suizid?
- Innerhalb der Karenzfrist (meist 3 Jahre) kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen.
- Was bei mehreren Begünstigten?
- Die Versicherungssumme wird nach Quote in der Police verteilt. Ohne Quote anteilig gleich.
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