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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Die AHV-Meldung ist die Mitteilung des Todesfalls an die Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz, damit laufende Renten gestoppt und mögliche Hinterlassenenleistungen geprüft werden. Sie erfolgt meist über die Ausgleichskasse.

Nur Schweiz-relevant. Die AHV-Ausgleichskasse muss bei einem Todesfall informiert werden – in der Regel erfolgt die Meldung automatisch durch das Zivilstandsamt an die zuständige Ausgleichskasse. Praxishinweise: • Bei Todesfall gegen Monatsende empfiehlt sich zusätzlich eine telefonische Meldung, damit Rentenzahlungen rechtzeitig gestoppt werden und keine Rückforderungen entstehen. • Zu viel bezahlte AHV-Renten müssen zurückerstattet werden. • Hinterbliebene können Witwen-/Witwerrente und Waisenrente beantragen – Antrag bei der letzten Ausgleichskasse des Verstorbenen.

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