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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Die Erbbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung, wer als Erbe einer verstorbenen Person berechtigt ist.

In der Schweiz ersetzt sie den deutschen Erbschein. Sie wird vom Erbschaftsamt oder Notar ausgestellt und wird für Banken, Grundbuchämter und Versicherungen benötigt.

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