Glossar Vorsorge & Nachlass
Die Erbbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung, wer als Erbe einer verstorbenen Person berechtigt ist.
In der Schweiz ersetzt sie den deutschen Erbschein. Sie wird vom Erbschaftsamt oder Notar ausgestellt und wird für Banken, Grundbuchämter und Versicherungen benötigt.
Wegbegleiter hilft dir Schritt für Schritt durch die schwerste Zeit.