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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Der Erblasser ist die verstorbene Person, deren Vermögen, Rechte und Pflichten in den Nachlass übergehen. Ihr letzter Wille – etwa in Form eines Testaments – ist Grundlage für die Verteilung.

Der Begriff wird in Schweiz, Deutschland und Österreich gleich verwendet. Zuständig für die Feststellung des Nachlasses sind je nach Land Nachlassgericht, Bezirksgericht oder das kantonale Erbschaftsamt.

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