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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Bei einem Todesfall in der engen Familie haben Angehörige meist Anspruch auf bezahlte Freistellung, um Bestattung und dringende Formalitäten zu regeln. Umfang und Dauer richten sich nach Gesetz, Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag.

In der Schweiz ist der Anspruch im Obligationenrecht und in vielen GAV geregelt, in Deutschland im BGB und in Tarif- oder Arbeitsverträgen (oft ein bis zwei Tage), in Österreich als Dienstverhinderung nach ABGB und Kollektivvertrag. Genaue Tage bitte im eigenen Vertrag prüfen.

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