Glossar Vorsorge & Nachlass
Gütertrennung ist ein ehelicher Güterstand, bei dem jeder Ehegatte sein Vermögen getrennt verwaltet und im Todes- oder Scheidungsfall kein Zugewinn ausgeglichen wird. Sie wird meist durch Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vereinbart.
Der eheliche Güterstand bestimmt, wie das Vermögen der Ehepartner rechtlich behandelt wird – das beeinflusst direkt, wie viel im Todesfall dem überlebenden Partner zusteht, bevor die Erbteilung beginnt. Grundmodelle: • Errungenschaftsbeteiligung (CH-Standard) bzw. Zugewinngemeinschaft (DE-Standard): Vermögenszuwachs während der Ehe wird beim Tod hälftig ausgeglichen, bevor die Erbschaft berechnet wird. • Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen komplett getrennt (meist per Ehevertrag geregelt). • Gütergemeinschaft: Fast das gesamte Vermögen wird gemeinsames Eigentum. Länderhinweise: In allen 8 Wegbegleiter-Ländern existieren vergleichbare Güterstände, die Standardregelung und Bezeichnungen unterscheiden sich jedoch (CH: Errungenschaftsbeteiligung, DE: Zugewinngemeinschaft, AT: Gütertrennung als gesetzlicher Standard, FR/BE/LU: communauté réduite aux acquêts, IT: comunione legale). Hinweis: Der gewählte Güterstand hat oft grösseren finanziellen Einfluss auf den überlebenden Partner als das Erbrecht selbst – bei Fragen lohnt sich eine Beratung beim Notar.
Wegbegleiter hilft dir Schritt für Schritt durch die schwerste Zeit.