Glossar Vorsorge & Nachlass
Die Krankenversicherung endet in allen Wegbegleiter-Ländern automatisch mit dem Tod – eine aktive Kündigung ist meist nicht nötig. Wichtiger ist, mitversicherte Familienangehörige rechtzeitig neu abzusichern und zu viel bezahlte Prämien zurückzufordern.
CH: Krankenversicherung ist obligatorisch. Bei Todesfall erlischt die Versicherung automatisch – keine Kündigungsfrist nötig. Zu viel bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet. DE: Gesetzliche oder private Krankenversicherung endet automatisch zum Todestag. Angehörige sollten die Kasse informieren; bei Familienversicherung müssen mitversicherte Angehörige ggf. neu versichert werden. AT: Einheitliches System (ÖGK), endet automatisch mit dem Tod; Meldung an die Kasse trotzdem sinnvoll für die Abrechnung. LI: Ähnlich CH-System (obligatorische Grundversicherung). Details bitte lokal bestätigen. BE: Mitgliedschaft bei einer Mutualité/Krankenkasse. Kasse nach Todesfall informieren (meist automatisch über die Sterbeurkunde-Meldung der Gemeinde). LU: CNS (Caisse Nationale de Santé) als zentrale Krankenkasse; nach Todesfall informieren, insbesondere bei mitversicherten Familienangehörigen. FR: CPAM (Assurance Maladie) zuständig. Deckung endet mit dem Tod; Angehörige (z. B. mitversicherter Ehepartner) müssen ggf. eine eigene Anmeldung prüfen. IT: Gesetzliches Gesundheitssystem (SSN) über die ASL. Deckung endet automatisch, aktive Kündigung nicht nötig. Wichtige Erkenntnis: In allen 8 Ländern endet die gesetzliche/obligatorische Krankenversicherung automatisch mit dem Tod – eine aktive Kündigung ist meist nicht nötig. Entscheidend ist, mitversicherte Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) rechtzeitig neu abzusichern, damit deren Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
Wegbegleiter hilft dir Schritt für Schritt durch die schwerste Zeit.