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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Die ordentliche (gesetzliche) Erbfolge regelt, wer erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie orientiert sich an Verwandtschaftsgrad und Ehe- oder Partnerschaftsstand.

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt – meist nach einem Stufensystem: zuerst Kinder und Ehepartner, dann Eltern und Geschwister, dann Grosseltern usw. Das Grundprinzip ist in allen 8 Wegbegleiter-Ländern ähnlich aufgebaut, die genauen Erbquoten unterscheiden sich: • CH / DE / AT: Ehepartner erhält je nach Güterstand 1/4 bis 1/2, Rest an Nachkommen. • FR / BE / LU (Code civil): komplexeres System, Nutzniessungsrechte (usufruit) für den überlebenden Ehepartner möglich. • IT: Tradition des Code civil, Ehepartner und Kinder teilen sich nach festen Quoten (Art. 565 ff. Codice civile). • LI: Am ABGB orientiert, ähnlich Österreich – Details bitte lokal bestätigen. Praxistipp: Wer die gesetzliche Erbfolge nicht möchte (z.B. den Ehepartner besserstellen oder eine bestimmte Person ausschliessen), muss ein Testament erstellen – sonst gilt automatisch das gesetzliche System des jeweiligen Landes. Pflichtteilsrechte bleiben davon unberührt.

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