Glossar Vorsorge & Nachlass
Bei einer Organspende werden nach dem Tod Organe oder Gewebe entnommen, um schwer kranken Menschen zu helfen. Ob eine Zustimmung ausdrücklich vorliegen muss oder ob Schweigen als Zustimmung gilt, ist national unterschiedlich geregelt.
Widerspruchslösung (Schweigen gilt grundsätzlich als Zustimmung, sofern keine ausdrückliche Ablehnung vorliegt): CH (seit 2026), AT, BE, LU, FR (seit 2017, Loi Touraine). Zustimmungslösung (aktive Erklärung nötig, z. B. Organspendeausweis): DE. IT: Erklärte Zustimmung bzw. Widerspruch bei Ausstellung des Personalausweises oder über die zuständige ASL. LI: Eigene nationale Regelung. Unabhängig vom System empfiehlt sich in allen Ländern, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten und die Angehörigen darüber zu informieren.
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