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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person muss die zuständige Pflegekasse oder Versicherung informiert werden, damit Pflegeleistungen eingestellt und Abrechnungen abgeschlossen werden können.

Der Begriff Pflegegrad ist spezifisch für Deutschland (Meldung an die Pflegekasse). In der Schweiz erfolgt die Meldung an Krankenkasse, Spitex und ggf. Ergänzungsleistungen, in Österreich an die Pensionsversicherungsanstalt (Pflegegeldstelle).

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