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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Sonderurlaub (auch Trauerurlaub, „congé de deuil", „permesso per lutto") ist bezahlte Freistellung von der Arbeit beim Tod naher Angehöriger. Umfang und rechtliche Grundlage unterscheiden sich stark zwischen den Ländern.

CH: Kein fixer gesetzlicher Anspruch; üblich sind 1–3 Tage gemäss Arbeitsvertrag oder GAV. DE: Grundsätzlich über § 616 BGB (sofern nicht vertraglich ausgeschlossen), meist 1–2 Tage. AT: Gesetzlich 1–3 Tage je nach Verwandtschaftsgrad; Kollektivverträge können dies erweitern. LI: Ähnlich CH, üblich 1–3 Tage. BE: Gesetzlich geregelt, rund 3 Tage bei nahen Angehörigen. LU: „Congé extraordinaire" beim Arbeitgeber; nur rund um das Ereignis zu nehmen. FR: Gesetzlich 3 Tage bei Tod von Ehepartner/Kind/Eltern, 1 Tag bei Geschwistern. IT: 3 Tage bezahlter „permesso per lutto" beim Tod naher Angehöriger. Praxistipp: Arbeitgeber möglichst früh informieren und Anspruch schriftlich per E-Mail bestätigen lassen.

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