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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Die Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Sie wird für nahezu alle weiteren Formalitäten benötigt – Behörden, Banken, Versicherungen und Vermieter verlangen in der Regel Originale oder beglaubigte Kopien.

CH: Zivilstandsamt der Sterbegemeinde; 5–8 Kopien empfohlen. DE: Standesamt der Sterbegemeinde; 8–12 Kopien empfohlen. AT: Standesamt nach Totenbeschau; 5–8 Kopien empfohlen. LI: Zivilstandsamt Vaduz (zentral); 5–8 Kopien empfohlen. BE: Gemeinde der Sterbegemeinde; 8–10 Kopien empfohlen. LU: Standesamt der Sterbegemeinde; 8–10 Kopien empfohlen. FR: Mairie der Sterbegemeinde; mindestens 10 Kopien empfohlen. IT: Standesamt der Sterbegemeinde; 8–10 Kopien empfohlen. Praxistipp: Gleich beim ersten Behördengang mehr Kopien bestellen als scheinbar nötig – Nachbestellungen kosten Zeit und teils Gebühren.

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