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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Die Überführung bezeichnet den Transport der verstorbenen Person vom Sterbeort zum Bestattungsort, etwa vom Krankenhaus zur Aufbahrung oder zwischen Ländern. Sie wird meist vom Bestattungsunternehmen organisiert.

Bei internationalen Überführungen sind zusätzliche Dokumente (z. B. Leichenpass) und Bewilligungen nötig; Details unterscheiden sich zwischen Schweiz, Deutschland und Österreich. Kosten und Formalitäten bitte frühzeitig mit dem Bestatter klären.

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