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Glossar Vorsorge & Nachlass

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Nach einem Todesfall müssen laufende Versicherungen der verstorbenen Person gesichtet und – je nach Vertragsart – gekündigt, umgeschrieben oder auf mögliche Auszahlungen an Hinterbliebene geprüft werden. Fristen und Automatismen unterscheiden sich stark nach Land und Sparte.

CH: Hausrat- und Haftpflichtversicherung laufen bei Alleinstehenden meist automatisch aus. Lebensversicherung: Bank oder Versicherer direkt mit Sterbeurkunde kontaktieren, Fristen im Vertrag beachten. DE: Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben über – Sonderkündigungsrecht innert 1 Monat nach Kenntnis. Risikolebensversicherung: Auszahlung meist unabhängig von der Erbschaftsannahme (direkt an benannte Bezugsperson). AT: Ähnlich DE. Kfz-Haftpflicht muss umgemeldet oder gekündigt werden, sonst haften die Erben weiter für die Prämien. LI: Ähnlich CH. BE: Versicherer nach Meldung des Todesfalls kontaktieren. Lebensversicherungen unterliegen oft besonderen Fristen für Begünstigte. FR: Der AGIRA-Dienst hilft, vergessene oder unbekannte Lebensversicherungen der verstorbenen Person zu finden (kostenloser Suchservice) – eine französische Besonderheit. LU: Versicherer informieren; Fristen laut Vertrag. IT: Kfz-Haftpflicht (RC Auto) muss aktiv umgeschrieben oder gekündigt werden, sonst läuft die Prämienpflicht weiter. Praxistipp: Lebens- und Unfallversicherungen zuerst prüfen – dort drohen Fristversäumnisse mit echtem Geldverlust für Hinterbliebene.

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