Ein Todesfall in Belgien bringt regionale Besonderheiten und mehrsprachige Formalitäten mit sich. Wir erklären die wichtigsten Schritte verständlich und mit Ruhe – damit Sie sicher hindurchfinden.
Der Todesfall ist umgehend bei der Gemeinde (commune / gemeente) des Sterbeorts zu melden. Sie stellt die Sterbeurkunde (acte de décès / overlijdensakte) aus. Diese Urkunde brauchen Sie für die Bestattung, für Banken, Versicherungen, den Arbeitgeber und das Notariat – in mehreren beglaubigten Ausfertigungen.
In Belgien spielt das Notariat eine zentrale Rolle. Ein Notar erstellt die Erbenbescheinigung (acte d'hérédité) oder ein Erbschaftszertifikat, mit dem Konten freigegeben und Vermögen übertragen werden können. Auch ein vorhandenes Testament wird über den Notar abgewickelt.
Die Erbschaftssteuer (droits de succession / erfbelasting) ist je nach Region – Flandern, Wallonien oder Brüssel – unterschiedlich geregelt. Die Erbschaftserklärung muss in der Regel innerhalb von vier Monaten (bei Tod im EWR) bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden. Ein erfahrener Notar hilft, Steuersätze und Freibeträge korrekt anzuwenden.
Wegbegleiter unterstützt Sie mit einer klaren Checkliste, Mustertexten und Erinnerungen an alle Fristen – damit Sie sich nicht in Formularen verlieren und sich auf den persönlichen Abschied konzentrieren können.
Todesfall umgehend bei der Gemeinde melden und mehrere Sterbeurkunden in beglaubigter Form anfordern.
Notar mit Erbenbescheinigung beauftragen, um Konten freizugeben und das Erbe rechtssicher zu regeln.
Erbschaftserklärung innerhalb von vier Monaten bei der regionalen Finanzbehörde einreichen.
Mit Checklisten, Briefvorlagen und Fristerinnerungen begleiten wir Sie durch alle Formalitäten – kostenlos und mit Bedacht entwickelt.
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