Was tun nach einem Todesfall? Der erste Wegweiser
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, herrscht oft Schockstarre. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen ruhig und klar, welche Aufgaben in den ersten Stunden, Tagen und Wochen wirklich erledigt werden müssen – und welche Zeit haben.
Die ersten Stunden – nicht alles muss sofort sein
Vieles, was im Internet als „dringend“ beschrieben wird, ist es nicht. Wirklich sofort zu tun sind nur drei Dinge: einen Arzt rufen, der den Tod feststellt (zu Hause: Hausarzt oder Notarzt; im Spital/Heim: vor Ort), engste Familie informieren und Atempausen einbauen. Alles Weitere – Behörden, Bestatter, Versicherungen – hat mindestens 24 bis 48 Stunden Zeit.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit, am Sterbebett zu sitzen, zu weinen, zu beten oder zu schweigen. Diese Stunden geben Halt – und sind in den meisten Ländern rechtlich erlaubt.
Tag 1 bis 3: Bestattung organisieren
Suchen Sie ein Bestattungsunternehmen aus – idealerweise mit Empfehlung. Klären Sie:
- Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See-, Naturbestattung)
- Aufbahrung, Trauerfeier, kirchlich oder weltlich
- Trauerdrucksorten, Anzeigen
- Ort der Beisetzung (Familiengrab, Reihengrab, Urnenwand)
Der Bestatter übernimmt in der Regel die Anzeige beim Standesamt/Zivilstandsamt und besorgt die Sterbeurkunden. Verlangen Sie ein schriftliches Angebot – Bestattungspreise variieren um Faktor 2 bis 3.
Woche 1 bis 2: Behörden und Versicherungen
Mit der Sterbeurkunde in der Hand informieren Sie schriftlich (Einschreiben empfohlen): Rentenversicherung/AHV/PVA, Krankenkasse, Arbeitgeber, Banken, Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Vermieter, Strom-, Gas-, Internet-Anbieter, Streaming-Dienste, Vereine. Vielen genügt eine Kopie der Sterbeurkunde plus formloses Schreiben mit der Bitte um Vertragsende zum Todestag.
Tipp: Eine Liste anfertigen
Erstellen Sie eine Liste aller Vertragspartner und haken Sie ab, wann welche Stelle informiert wurde. Die Wegbegleiter App bietet hierfür eine fertige, länderspezifische Checkliste samt vorbereiteten Schreiben.
Monat 1 bis 6: Erbe und Nachlass
Klären Sie früh, ob ein Testament existiert. In Deutschland eröffnet das Nachlassgericht das Testament automatisch; in der Schweiz übernimmt die zuständige Behörde am letzten Wohnsitz die Testamentseröffnung; in Österreich kommt der Gerichtskommissär (Notar) auf Sie zu. Bei Verdacht auf Überschuldung des Nachlasses prüfen Sie die Fristen zur Ausschlagung – sie sind kurz (6 Wochen in DE, 3 Monate in CH, 3 Monate in AT nach Wissen vom Erbrecht).
Auf sich selbst achten
Trauer hat viele Gesichter und keinen Zeitplan. Schlafstörungen, Konzentrationsverlust und körperliche Erschöpfung sind in den ersten Monaten normal. Hausarzt, Trauergruppe, Seelsorge oder die Telefonseelsorge (DE: 0800 111 0 111, CH: 143, AT: 142) sind verlässliche Anlaufstellen. Holen Sie sich Hilfe – das ist ein Zeichen von Stärke.
Häufige Fragen
- Muss ich sofort einen Bestatter rufen?
- Nein. In allen DACH-Ländern darf der Verstorbene mehrere Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben. Nehmen Sie sich Zeit zum Abschied und beauftragen Sie den Bestatter erst, wenn Sie bereit sind.
- Was, wenn ich allein bin und niemanden erreiche?
- Rufen Sie den Notarzt (112 in DE und AT, 144 in CH). Er stellt den Tod fest und gibt Ihnen Telefonnummern für Bestatter und Seelsorge mit. Lassen Sie sich anschließend von einem Nachbarn oder Freund begleiten.
- Wie lange darf ich Trauerurlaub nehmen?
- Gesetzlich sind in DE meist 2 Tage Sonderurlaub bei Tod von Ehepartner, Kind oder Eltern; CH und AT regeln dies meist über Gesamtarbeitsverträge. Bei längerem Bedarf ist eine Krankschreibung möglich.
- Wer hilft mir bei den Behördengängen?
- Bestatter übernehmen die Anmeldung beim Standes-/Zivilstandsamt. Für Bank, Renten und Versicherungen helfen kostenlose Beratungen der Caritas, Diakonie oder Pro Senectute – und digitale Begleiter wie die Wegbegleiter App.
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