Digitale Nachlassverwaltung
Jeder Mensch hinterlässt heute digitale Spuren – E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Daten, Online-Banking, Streaming-Abos, Krypto-Wallets. Wer das digitale Erbe nicht regelt, hinterlässt seinen Angehörigen schwer auflösbare Sackgassen.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Der digitale Nachlass umfasst alle online und auf Geräten gespeicherten Daten und Konten:
- E-Mail-Konten (Gmail, GMX, Bluewin, Outlook)
- Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, X)
- Cloud-Dienste (Google Drive, iCloud, Dropbox, OneDrive)
- Online-Banking, PayPal, Twint, Revolut
- Streaming und Abos (Netflix, Spotify, Adobe, Microsoft 365)
- Kryptowährungen (Wallets, Börsen wie Bitcoin Suisse, Kraken)
- Online-Shops, eBay, Amazon-Käuferkonten
- Domains, Websites, Hosting
- Bewertungsplattformen, Foren, Spielekonten
Rechtliche Einordnung
Seit dem BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 (III ZR 183/17, "Facebook-Erbfall") gilt in Deutschland: Digitale Konten gehen wie analoges Vermögen auf die Erben über. In der Schweiz und Österreich gilt prinzipiell dasselbe. Plattformbetreiber müssen Erben Zugang gewähren – in der Praxis verlangen sie aber Sterbeurkunde, Erbschein/Erbbescheinigung und teils zusätzlich richterliche Anordnungen.
Vorsorge zu Lebzeiten
Die wichtigste Vorsorge ist eine Liste aller Konten plus einer Anweisung, was damit geschehen soll. Konkrete Schritte:
- Passwort-Manager (Bitwarden, 1Password, KeePass) mit Notfallkontakt
- Schriftliche Vollmacht für digitalen Nachlass (über den Tod hinaus)
- Google: "Inaktivitätsmanager" einrichten
- Apple: "Nachlasskontakt" hinterlegen
- Facebook/Instagram: Nachlasskontakt benennen oder Account zur Löschung markieren
Die Wegbegleiter Notfallmappe
Die Notfallmappe der Wegbegleiter App speichert eine verschlüsselte Übersicht über Konten, Vollmachten und Anweisungen. Vertrauenspersonen erhalten den Zugriff nur mit Ihrem Freigabeschlüssel – im Ernstfall können sie strukturiert vorgehen.
Vorgehen im Trauerfall
Sind keine Vorbereitungen getroffen, gehen Angehörige systematisch vor: Geräte und schriftliche Notizen sichten, E-Mail-Postfach (mit Erbschein) zur Übersicht freischalten, von dort weitere Konten identifizieren. Verträge schriftlich kündigen, Sterbeurkunde beilegen. Kryptowährungen ohne Seed-Phrase sind faktisch verloren – ein häufiges, schmerzhaftes Problem.
Datenschutz und Andenken
Entscheiden Sie früh, was mit Social-Media-Profilen passieren soll – Löschen oder in den Gedenkzustand versetzen. Sichern Sie wichtige Fotos und Dokumente aus Clouds, bevor Konten gelöscht werden. Bei Streit zwischen Erben (etwa um Privatchats) lohnt der Gang zum Anwalt für IT-/Erbrecht.
Häufige Fragen
- Sind Passwörter vererbbar?
- Plattformanbieter geben in der Regel keine Passwörter heraus, sondern gewähren Zugriff per Identifizierung der Erben. Eine eigene Passwortliste (z. B. im Passwort-Manager mit Notfallkontakt) ist daher Gold wert.
- Was passiert mit Facebook und Instagram?
- Beide Plattformen bieten Gedenkzustand oder vollständige Löschung an. Sie können zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt festlegen.
- Krypto-Wallet ohne Seed-Phrase – was tun?
- Ohne Seed/private Key sind die Coins faktisch verloren. Spezialisten können in seltenen Fällen helfen (Wallet-Recovery), Erfolg ist selten. Vorsorge zu Lebzeiten ist essentiell.
- Brauche ich einen Anwalt für digitalen Nachlass?
- Bei umfangreichem digitalen Vermögen (Krypto, Geschäftskonten, eigene Domains) ja. Für Privatpersonen reichen Passwort-Manager und schriftliche Vollmacht plus eine geordnete Notfallmappe.
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