Todesfall in Deutschland – alle Aufgaben im Überblick

Nach einem Todesfall in Deutschland kommen viele Aufgaben gleichzeitig auf Angehörige zu. Wir sortieren Behördengänge, Fristen und Dokumente verständlich und führen Sie sicher hindurch.

Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus – rechnen Sie auch in Deutschland mit zehn oder mehr beglaubigten Ausfertigungen für Banken, Versicherungen, Renten- und Pflegekassen.

Die Deutsche Rentenversicherung erfährt vom Tod zwar oft automatisch über das Standesamt, dennoch sollten Hinterbliebene aktiv den Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente stellen. Auch private Renten- und Lebensversicherungen sind frühzeitig zu informieren, da Ansprüche teils kurz befristet sind.

Für die Vermögensregelung wird häufig ein Erbschein benötigt – er weist die Erbenstellung nach und wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ist ein Erbschein oft nicht nötig. Klären Sie früh, welche Stellen welchen Nachweis verlangen.

Besonders wichtig: Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt in Deutschland sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung. Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sie sich auf sechs Monate. Wer die Frist versäumt, gilt als Erbe und haftet auch für Nachlassverbindlichkeiten.

Die drei wichtigsten Aufgaben

Standesamt informieren

Sterbefall innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt anzeigen und ausreichend Sterbeurkunden bestellen.

Rentenversicherung & Kassen

Deutsche Rentenversicherung, Kranken-, Pflege- und Pensionskasse informieren; Hinterbliebenenrente beantragen.

Erbschein und 6-Wochen-Frist

Innerhalb von sechs Wochen Ausschlagung prüfen, Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, falls erforderlich.

Wegbegleiter führt Sie Schritt für Schritt

Mit Checklisten, Briefvorlagen und Fristerinnerungen begleiten wir Sie durch alle Formalitäten – kostenlos und mit Bedacht entwickelt.

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