Erbe ausschlagen in Deutschland
Wer ein überschuldetes Erbe oder eine ungeliebte Erbschaft nicht antreten möchte, kann diese ausschlagen – aber nur innerhalb einer kurzen Frist und in strenger Form. Dieser Ratgeber zeigt, wie das geht und worauf Sie achten müssen.
Die 6-Wochen-Frist
Nach § 1944 BGB beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung (Testament oder gesetzliche Erbfolge). Bei Auslandsaufenthalt oder Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Versäumen Sie die Frist, gilt das Erbe als angenommen – mit allen Konsequenzen, auch der Schuldenhaftung.
Form: Notar oder Nachlassgericht
Die Ausschlagung muss persönlich erklärt werden – entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) oder in notariell beglaubigter Form. Ein einfacher Brief reicht nicht aus. Sie müssen das Original Ihres Ausweises mitbringen.
Kosten der Ausschlagung
Beim Gericht: Pauschale Gebühr von EUR 30, wenn der Nachlass voraussichtlich überschuldet ist; sonst nach Nachlasswert. Beim Notar: rund EUR 60–100 für die Beglaubigung plus die Gerichtsgebühr für die Einreichung.
Was nach der Ausschlagung passiert
Sie gelten rückwirkend als nie Erbe geworden. Ihren Erbteil erbt die Person, die ohne Sie zum Zug käme – meist Ihre eigenen Kinder. Auch diese müssen dann ausschlagen (für minderjährige Kinder mit Genehmigung des Familiengerichts), wenn keine Schulden übernommen werden sollen. Planen Sie die Ausschlagung daher in der Familie koordiniert.
Teilausschlagung und Anfechtung
Eine Teilausschlagung (etwa nur Aktiva annehmen, Schulden ablehnen) ist nicht möglich – ein zentraler Grundsatz des deutschen Erbrechts. Wer die Annahme oder Ausschlagung anficht (z. B. wegen Irrtums über Schulden), hat erneut nur sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes Zeit.
Alternativen zur Ausschlagung
Bei unsicherer Vermögenslage prüfen Sie:
- Nachlassinsolvenz: beschränkt Haftung auf den Nachlass, wenn dieser überschuldet ist
- Nachlassverwaltung: Anordnung durch Gericht, Trennung von Eigen- und Nachlassvermögen
- Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB): in den ersten drei Monaten dürfen Sie Gläubigerforderungen zurückweisen
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Sie gelten als Erbe und haften auch mit Privatvermögen für Nachlassschulden. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist eng begrenzt und nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis möglich.
- Kann ich später widerrufen, wenn ich Werte im Nachlass finde?
- Nein – die Ausschlagung ist grundsätzlich endgültig. Eine Anfechtung wegen Irrtums über Werthaltigkeit ist nur in seltenen Ausnahmefällen erfolgreich.
- Muss ich die Ausschlagung persönlich erklären?
- Ja – persönlich beim Gericht oder beim Notar. Eine Vollmacht ist nur in notariell beurkundeter Form mit ausdrücklicher Ermächtigung möglich.
- Was kostet die Ausschlagung beim Notar?
- Die Gebühr für die notarielle Beglaubigung liegt zwischen EUR 30 und EUR 100 zuzüglich der Gerichtsgebühr (mindestens EUR 30).
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.