Todesfall Checkliste Deutschland – was jetzt zu tun ist

Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb weniger Tage zahlreiche Entscheidungen treffen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aufgaben nach einem Todesfall in Deutschland – von den ersten Stunden bis zur Nachlassregelung.

Die ersten Stunden nach dem Todesfall

Nach einem Sterbefall in Deutschland muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und den Totenschein (Todesbescheinigung) ausstellt. Ist der Tod zu Hause eingetreten, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernehmen die dortigen Ärzte diesen Schritt automatisch.

Sobald der Totenschein vorliegt, sollten Sie sich Zeit nehmen, Abschied zu nehmen. In den meisten Bundesländern darf der Leichnam bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Erst danach muss ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt werden. Informieren Sie engste Angehörige persönlich oder telefonisch.

Wichtige Dokumente zusammensuchen

Für die kommenden Behördengänge benötigen Sie zahlreiche Unterlagen der verstorbenen Person. Suchen Sie folgende Dokumente zusammen:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners (falls verwitwet)
  • Rentenbescheid oder Rentennummer
  • Krankenversichertenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbegeld-, Unfallversicherung)
  • Testament oder Erbvertrag
  • Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate

Die Wegbegleiter App hilft Ihnen, alle benötigten Dokumente strukturiert zu erfassen.

Bestattungsunternehmen beauftragen

In Deutschland herrscht Bestattungspflicht – die Beisetzung muss innerhalb von 4 bis 10 Tagen erfolgen (je nach Bundesland). Wählen Sie ein Bestattungsinstitut, das Sie bei Überführung, Sarg, Trauerfeier und Beisetzung unterstützt. Holen Sie nach Möglichkeit zwei bis drei Angebote ein – Preise variieren erheblich.

Klären Sie früh, ob der Verstorbene Bestattungswünsche hinterlassen hat: Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung. Liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag vor, hat dieser Vorrang.

Standesamt: Sterbeurkunde beantragen

Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen. Sie erhalten anschließend mehrere Sterbeurkunden – bestellen Sie mindestens 8 bis 10 Exemplare, da viele Stellen (Bank, Rentenversicherung, Versicherungen, Nachlassgericht) ein Original benötigen.

Behörden und Versicherungen informieren

In den ersten zwei Wochen sollten folgende Stellen schriftlich vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden:

  • Deutsche Rentenversicherung – laufende Renten werden gestoppt, Witwen- oder Witwerrente beantragt
  • Krankenkasse – Mitgliedschaft beenden, Familienversicherung prüfen
  • Arbeitgeber – Beendigung Arbeitsverhältnis, Klärung Restgehalt
  • Banken und Sparkassen – Konten werden eingefroren bis zur Erbenfeststellung; Vollmachten über den Tod hinaus bleiben gültig
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung – Auszahlung beantragen
  • Vermieter – Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats
  • Telekommunikation, Strom, Gas, Streaming-Dienste – Verträge kündigen oder umschreiben
  • Finanzamt – letzte Einkommensteuererklärung
  • GEZ / Rundfunkbeitrag

Erbschein und Nachlass

Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall können Sie die Erbschaft ausschlagen – diese Frist ist strikt. Liegt ein Testament vor, muss es beim Nachlassgericht eröffnet werden; das übernimmt das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen automatisch, sobald es vom Tod erfährt.

Den Erbschein beantragen Sie ebenfalls beim Nachlassgericht. Er ist erforderlich, um Immobilien umzuschreiben, Konten aufzulösen oder Versicherungsleistungen geltend zu machen. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Trauerfeier und Beisetzung organisieren

Die Trauerfeier kann kirchlich oder weltlich gestaltet werden. Sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarrer, einer freien Trauerrednerin oder dem Bestatter über Ablauf, Musik und Redebeiträge. Versenden Sie Trauerkarten und schalten Sie – falls gewünscht – eine Traueranzeige in der lokalen Zeitung.

Nach der Beisetzung folgen in den kommenden Monaten der Grabstein, die Grabpflege und in den meisten Familien ein Erinnerungsgottesdienst. Planen Sie auch hierfür ausreichend Zeit.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ein Verstorbener in Deutschland bestattet werden?
Die Bestattungsfristen variieren je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen nach dem Tod. In Bayern muss spätestens nach 96 Stunden eine Überführung erfolgen, in Bremen sind bis zu 10 Tage bis zur Beisetzung erlaubt.
Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?
Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten. Reicht der Nachlass nicht aus, springt das Sozialamt im Rahmen der Sozialhilfebestattung ein – Voraussetzung ist Bedürftigkeit der Kostentragungspflichtigen.
Was passiert, wenn man die Erbschaft nicht ausschlägt?
Wer die 6-Wochen-Frist verstreichen lässt, gilt automatisch als Erbe – einschließlich aller Schulden des Verstorbenen. Bei Verdacht auf Überschuldung sollten Sie die Erbschaft frühzeitig prüfen und ggf. ausschlagen.
Wie viele Sterbeurkunden sollte man bestellen?
Empfehlenswert sind 8 bis 10 Exemplare. Bank, Rentenversicherung, Versicherungen, Nachlassgericht, Arbeitgeber und Vermieter verlangen jeweils ein Original.

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