Todesfall in Liechtenstein – alle wichtigen Schritte

Im Fürstentum Liechtenstein gelten eigene Regeln nach einem Todesfall, die sich teils an österreichisches, teils an schweizerisches Recht anlehnen. Wir führen Sie verständlich durch die wichtigsten Schritte.

Der Todesfall wird beim Zivilstandsamt in Vaduz registriert. Es stellt die Sterbeurkunde aus, die Sie für Banken, Versicherungen, die Bestattung und die Verlassenschaftsabhandlung benötigen. Mehrere beglaubigte Ausfertigungen sind empfehlenswert.

Die AHV/IV Liechtenstein ist über den Todesfall zu informieren. Renten werden mit Ablauf des Sterbemonats eingestellt, Hinterbliebenenleistungen wie Witwen- oder Waisenrenten müssen aktiv beantragt werden. Auch die Pensionskasse oder zusätzliche Vorsorgeeinrichtungen sind in Kenntnis zu setzen.

Liechtenstein kennt – ähnlich wie Österreich – ein Verlassenschaftsverfahren, das beim Fürstlichen Landgericht eröffnet wird. Dabei wird das Vermögen festgestellt, Schulden geprüft und die Einantwortung an die Erben durchgeführt. Erbinnen und Erben können die Erbschaft annehmen, bedingt annehmen oder ausschlagen.

Mit Wegbegleiter ordnen Sie alle Formalitäten in einer übersichtlichen Checkliste. So verlieren Sie weder Frist noch Dokument aus den Augen – und können sich auf Trauer und Abschied konzentrieren.

Die drei wichtigsten Aufgaben

Zivilstandsamt Vaduz

Todesfall beim Zivilstandsamt Vaduz melden und Sterbeurkunden in mehrfacher Ausfertigung anfordern.

AHV/IV Liechtenstein

Renten einstellen lassen und Hinterbliebenenleistungen bei der AHV/IV-Anstalt Liechtenstein beantragen.

Verlassenschaft beim Landgericht

Verlassenschaftsverfahren beim Fürstlichen Landgericht – Vermögen prüfen, Erbschaft annehmen oder ausschlagen.

Wegbegleiter führt Sie Schritt für Schritt

Mit Checklisten, Briefvorlagen und Fristerinnerungen begleiten wir Sie durch alle Formalitäten – kostenlos und mit Bedacht entwickelt.

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