Todesfall in Luxemburg – Schritt für Schritt

Ein Todesfall in Luxemburg bringt eine Vielzahl administrativer Aufgaben mit sich – auf Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch. Wir erklären die wichtigsten Schritte verständlich und kulturell sensibel.

Der Tod muss innerhalb von 24 Stunden beim Standesbeamten (officier de l'état civil) der Gemeinde gemeldet werden, in der die Person verstorben ist. Der Beamte stellt die Sterbeurkunde (acte de décès) aus, die Sie in mehreren beglaubigten Kopien für Banken, Versicherungen und Behörden benötigen.

Für die steuerlichen und vermögensrechtlichen Aspekte ist die Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA zuständig. Innerhalb von sechs Monaten – bei Todesfall im Ausland innerhalb eines Jahres – ist eine Erbschaftserklärung (déclaration de succession) einzureichen. Die Behörde bestimmt darauf basierend die Erbschaftssteuer.

Ein luxemburgisches Konto wird mit Bekanntwerden des Todes gesperrt. Auszahlungen sind erst nach Vorlage einer notariellen Erbenbescheinigung (acte de notoriété) möglich. Auch Renten von der Caisse Nationale d'Assurance Pension (CNAP) müssen aktiv beantragt und nachgewiesen werden.

Mit Wegbegleiter behalten Sie alle Aufgaben, Fristen und Ansprechstellen im Blick – ohne sich durch unzählige Formulare in mehreren Sprachen kämpfen zu müssen. So gewinnen Sie Zeit für das, was wirklich zählt.

Die drei wichtigsten Aufgaben

Standesbeamter der Gemeinde

Todesfall innerhalb von 24 Stunden beim Standesbeamten melden und mehrere acte de décès anfordern.

Administration de l'Enregistrement

Erbschaftserklärung innerhalb von sechs Monaten einreichen; Erbschaftssteuer klären.

Notarielle Erbenbescheinigung

Acte de notoriété beim Notar beantragen, um Bankkonten freizugeben und das Erbe zu regeln.

Wegbegleiter führt Sie Schritt für Schritt

Mit Checklisten, Briefvorlagen und Fristerinnerungen begleiten wir Sie durch alle Formalitäten – kostenlos und mit Bedacht entwickelt.

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