Erbrecht Österreich 2025 – der praktische Leitfaden
Das österreichische Erbrecht wurde 2017 grundlegend modernisiert. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil, das Verlassenschaftsverfahren beim Notar und die wichtigsten Kosten – aktuell für 2025.
Gesetzliche Erbfolge in Österreich
Ohne Testament gilt das Parentelsystem nach dem ABGB. Erste Parentel: Kinder (zu gleichen Teilen), an deren Stelle Enkel. Zweite Parentel: Eltern und Geschwister. Dritte Parentel: Großeltern. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben Kindern ein Drittel, neben Eltern und Geschwistern zwei Drittel, sonst alles. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht – nur ein gesetzliches Vorausvermächtnis für den gemeinsamen Hausrat und die Ehewohnung.
Pflichtteil 2025
Pflichtteilsberechtigt sind Nachkommen und der Ehegatte/eingetragene Partner – seit 2017 nicht mehr die Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Hälfte gemindert werden, wenn zum Pflichtteilsberechtigten lange Zeit kein Kontakt bestand.
Testament und Erbvertrag
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich und unterschrieben sein. Das fremdhändige Testament (am Computer geschrieben) benötigt seit 2017 drei gleichzeitig anwesende Zeugen. Ein notarielles Testament gibt höchste Rechtssicherheit. Der Erbvertrag ist nur zwischen Ehegatten/eingetragenen Partnern möglich – höchstens über drei Viertel des Vermögens.
Verlassenschaftsverfahren
In Österreich ist das Verlassenschaftsverfahren verpflichtend. Es wird vom Bezirksgericht eingeleitet und an einen Notar als Gerichtskommissär übertragen. Ablauf:
- Todesfallaufnahme durch den Notar
- Erbantrittserklärung (bedingt oder unbedingt)
- Inventarisierung des Vermögens
- Einantwortung – das Eigentum geht auf die Erben über
Das Verfahren dauert meist 6–12 Monate.
Erbantrittserklärung – bedingt oder unbedingt?
Mit der bedingten Erbantrittserklärung haften Sie für Schulden nur bis zur Höhe des Erbes – Ihr Privatvermögen ist geschützt. Sie ist die Standardempfehlung, wenn die Vermögenslage unklar ist. Die unbedingte Erbantrittserklärung führt zur unbeschränkten Haftung, auch mit Privatvermögen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Österreich hat keine Erbschafts- und Schenkungssteuer seit 2008. Es fällt aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien an: gestaffelt 0,5 %–3,5 % vom Grundstückswert. Bei Übertragung im Familienkreis gilt der begünstigte Stufentarif (0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber).
Kosten des Verlassenschaftsverfahrens
Die Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Notariatstarif). Faustregel: 1–3 % des reinen Nachlasses. Bei 100.000 € Nachlass etwa 1.500–2.500 € inkl. Gerichtsgebühren. Erbteilungen unter Erben können zusätzliche Kosten verursachen.
Die Wegbegleiter App hilft Ihnen, alle Termine, Unterlagen und Anschreiben strukturiert zu erfassen.
Häufige Fragen
- Wer erbt ohne Testament in Österreich?
- Zuerst Nachkommen und Ehegatte/eingetragener Partner, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern. Lebensgefährten erben nicht ohne Testament.
- Wie hoch ist der Pflichtteil?
- Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Kinder und Ehegatten/eingetragene Partner – seit 2017 nicht mehr für Eltern.
- Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren?
- Üblich sind 6–12 Monate, bei komplexen Nachlässen länger. Die Notarbeauftragung erfolgt automatisch innerhalb weniger Wochen nach dem Tod.
- Gibt es Erbschaftssteuer in Österreich?
- Nein, seit 2008 nicht mehr. Bei Liegenschaften fällt aber Grunderwerbsteuer an, im Familienkreis nach begünstigtem Stufentarif.
- Kann ich ein Erbe ausschlagen?
- Ja, durch die Erbsentschlagung beim Notar/Gerichtskommissär vor der Einantwortung. Üblich, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Wegbegleiter – die App für schwere Momente
Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.