Verlassenschaft Österreich – so läuft das Verfahren ab
In Österreich wird jeder Nachlass im Verlassenschaftsverfahren durch das Bezirksgericht bzw. einen Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt. Diese Anleitung erklärt Ablauf, Fristen, Kosten und Rechte der Erben.
Was ist eine Verlassenschaft?
Die Verlassenschaft (juristisch: ruhender Nachlass) umfasst alle Aktiva und Passiva des Verstorbenen. Sie wird erst mit der Einantwortung des Bezirksgerichts in das Eigentum der Erben überführt. Bis dahin ist die Verlassenschaft eine eigene juristische Person.
Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
Das Standesamt meldet den Todesfall automatisch an das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz. Dieses bestellt einen Notar als Gerichtskommissär, der sich innerhalb weniger Wochen bei den Erben meldet. Der Notar nimmt das Inventar auf, klärt Testament und Erbquoten und bereitet die Einantwortung vor.
- Todesfallaufnahme (4–8 Wochen)
- Inventar / eidesstättiges Vermögensbekenntnis
- Erbantrittserklärung
- Einantwortungsbeschluss (rechtskräftiger Übergang)
Bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung
Die bedingte Erbantrittserklärung begrenzt die Haftung auf den Wert der Aktiva – empfohlen bei Unsicherheit über Schulden. Die unbedingte bedeutet volle Haftung auch mit eigenem Vermögen. Wer ablehnen will, gibt eine Erbverzichtserklärung ab.
Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatte/eingetragener Partner und Kinder (Enkel bei vorverstorbenen Kindern). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Geltend zu machen binnen 3 Jahren.
Kosten und Steuern
Die Gerichtskommissärsgebühren richten sich nach dem GKTG und dem Nachlasswert: bei EUR 100.000 ca. EUR 1.500–2.500, bei EUR 500.000 ca. EUR 5.000–8.000. Eine Erbschaftssteuer gibt es seit 2008 nicht mehr; bei Immobilien fällt jedoch Grunderwerbsteuer (Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 %) an.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Verlassenschaft?
- Einfache Verfahren 6–12 Monate, komplexe Nachlässe mit Immobilien oder Streit unter Erben 1–3 Jahre.
- Muss ich zum Notar gehen?
- Ja – der Gerichtskommissär lädt alle Erben zur Todesfallaufnahme und Erbantrittserklärung. Eine Vertretung durch Anwalt oder andere Erben ist möglich.
- Was passiert bei Überschuldung?
- Geben Sie eine bedingte Erbantrittserklärung ab oder schlagen Sie aus. Bei klarer Überschuldung kann das Verfahren als 'Überlassung an Zahlungs statt' enden – ohne Einantwortung.
- Wer zahlt das Begräbnis bei dürftigem Nachlass?
- Reichen die Aktiva nicht aus, kann das Begräbnis aus dem Nachlass vorrangig bezahlt werden. Bei völliger Vermögenslosigkeit übernimmt die Gemeinde die einfache Bestattung.
- Kann man die Verlassenschaft beschleunigen?
- Sie können den Notar aktiv kontaktieren und Unterlagen früh vorlegen. Bei einfachen Vermögensverhältnissen unter EUR 5.000 entfällt die Abhandlung ganz (Unterbleiben der Abhandlung).
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