Was tun nach einem Todesfall in Österreich?

Nach einem Sterbefall in Österreich greift ein klares, durch das Gerichtskommissariat begleitetes Verfahren. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, was in den ersten Stunden, Tagen und Wochen zu tun ist.

Sofort: Arzt oder Rettung verständigen

Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder die Rettung (144). Der diensthabende Arzt führt die Totenbeschau durch und stellt die Todesbescheinigung (Anzeige des Todes) aus. Die Polizei (133) wird nur bei nicht-natürlichem oder ungeklärtem Tod gerufen, etwa nach einem Unfall. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal die medizinischen Formalitäten.

Innerhalb von 24 Stunden

Informieren Sie engste Angehörige. Suchen Sie Personalausweis oder Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsbeschluss, Meldezettel, Pensionsbescheid und Versicherungsunterlagen zusammen. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung – die Bestattungspflicht greift in Österreich binnen weniger Tage.

Innerhalb einer Woche

Der Todesfall muss innerhalb von einer Woche beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt meist das Bestattungsinstitut. Sie erhalten die Sterbeurkunde – bestellen Sie mindestens 6 Exemplare, da Notar, Banken, Pensionsversicherung und Versicherungen jeweils ein Original verlangen.

Verlassenschaftsverfahren beim Notar

In Österreich wird jeder Nachlass über das Bezirksgericht und einen Gerichtskommissär (Notar) abgewickelt. Der Notar meldet sich innerhalb weniger Wochen automatisch bei den Erben. Sie geben eine Erbantrittserklärung ab – bedingt (Haftung beschränkt auf Aktiven) oder unbedingt. Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss; erst dann sind Sie offiziell Erbe.

Wegbegleiter unterstützt Sie

Die Wegbegleiter App führt Sie mit österreichischen Checklisten und Briefvorlagen für PVA, ÖGK, Banken und Versicherungen durch alle Schritte – inklusive verschlüsselter Notfallmappe.

Wichtige Stellen informieren

Innerhalb der ersten zwei Wochen: Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Krankenkasse (ÖGK), Arbeitgeber, Banken, Lebens- und Bestattungsversicherung, Vermieter, Strom-, Gas-, Internet- und Telefonanbieter, Finanzamt, ORF-GIS. Klären Sie mit dem Bestatter Trauerfeier und Beisetzung.

Häufige Fragen

Welche Notrufnummer wähle ich?
Bei medizinischem Notfall die Rettung (144). Bei Unfall, Suizid oder unklarer Todesursache zusätzlich die Polizei (133). Sonst genügt der Hausarzt.
Wie schnell muss die Bestattung erfolgen?
In Österreich besteht Bestattungspflicht. Die Beisetzung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach dem Tod, abhängig von Bundesland und Bestattungsart.
Wer regelt das Erbe?
Ein vom Bezirksgericht beauftragter Notar (Gerichtskommissär) führt die Verlassenschaftsabhandlung durch. Sie müssen nicht selbst aktiv werden – der Notar meldet sich bei Ihnen.
Was ist eine bedingte Erbantrittserklärung?
Sie übernehmen den Nachlass nur bis zur Höhe der Aktiven – Schulden über den Nachlasswert hinaus müssen Sie nicht privat zahlen. Bei unklarer Vermögenslage dringend empfehlenswert.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

Checklisten, Briefvorlagen und eine verschlüsselte Notfallmappe – kostenlos starten.

Weiterlesen