Krankenkasse Todesfall melden

Den Todesfall eines nahestehenden Menschen der Krankenkasse zu melden, gehört zu den ersten administrativen Schritten. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie korrekt vorgehen – in der Schweiz und in Deutschland.

Wann die Krankenkasse informieren?

Die Krankenkasse wird in der Regel nicht automatisch informiert. Angehörige sollten den Todesfall innerhalb von ein bis zwei Wochen schriftlich melden. So vermeiden Sie, dass Prämien für Zeiträume nach dem Tod abgebucht werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie der Krankenkasse folgende Unterlagen bei:

  • Kopie der amtlichen Todesbescheinigung bzw. Sterbeurkunde
  • Versichertennummer oder Police
  • Adresse einer Kontaktperson für die weitere Abwicklung
  • Bankverbindung für allfällige Rückerstattungen

Ein einfacher Brief oder eine E-Mail an die Krankenkasse genügt – ein Musterbrief findet sich in vielen Online-Ratgebern.

Schweiz: Grund- und Zusatzversicherung

In der Schweiz endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag. Bereits bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet. Bei Zusatzversicherungen prüfen Sie, ob laufende Behandlungen oder Pflegeleistungen noch abgerechnet werden müssen. Familienangehörige, die über den Verstorbenen mitversichert waren, müssen sich eigenständig versichern.

Deutschland: gesetzliche und private Kasse

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag. Familienversicherte Angehörige sind in der Regel für einen Monat weiter abgesichert und müssen sich anschliessend selbst versichern. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten die vertraglichen Kündigungsregelungen – die Mitteilung des Todesfalls genügt jedoch meist.

Offene Arztrechnungen und Pflegekosten

Offene Rechnungen aus der Zeit vor dem Tod gehören zum Nachlass. Die Krankenkasse erstattet anteilig nach den üblichen Regeln; den Restbetrag tragen die Erben. Bei Pflegegrad oder Pflegestufe ist die Pflegekasse separat zu informieren – meist genügt eine Kopie der Sterbeurkunde.

Prämienrückerstattung erwartet?

Zu viel bezahlte Prämien werden in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen auf das angegebene Konto überwiesen. Geben Sie an, ob die Rückerstattung an einen Erben oder an die Erbengemeinschaft erfolgen soll – Banken sind hier oft strikt.

Übersicht behalten

Die Wegbegleiter App listet alle Versicherungen des Verstorbenen auf und erstellt passende Anschreiben – inklusive Krankenkasse, Pflegekasse und Zusatzversicherungen.

Häufige Fragen

Wann endet die Krankenversicherung?
In der Schweiz und Deutschland endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag. Familienversicherte Personen müssen sich neu versichern.
Wer informiert die Krankenkasse?
Die Angehörigen oder ein bevollmächtigter Bestatter. Eine automatische Meldung durch das Standes- oder Zivilstandsamt erfolgt nicht überall.
Gibt es Geld zurück?
Ja, zu viel bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet – meist innerhalb von ein bis zwei Monaten.
Welche Frist gilt?
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber 1 bis 2 Wochen sind sinnvoll, damit keine weiteren Prämien abgebucht werden.

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