Todesfall Schweiz Checkliste
Wenn ein nahestehender Mensch in der Schweiz verstirbt, kommen innerhalb weniger Tage zahlreiche Pflichten auf die Angehörigen zu. Diese Checkliste begleitet Sie ruhig und Schritt für Schritt – von den ersten Stunden bis zur Nachlassregelung.
Die ersten Stunden
Tritt der Tod zu Hause ein, verständigen Sie den Hausarzt oder die Notrufnummer 144. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus – sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Im Spital, Alters- oder Pflegeheim erledigt das Personal diesen Teil. Nehmen Sie sich anschliessend Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. In den meisten Kantonen darf der Verstorbene mehrere Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben.
Informieren Sie engste Angehörige persönlich oder telefonisch. Alles Weitere kann warten – auch wenn sich vieles dringend anfühlt.
Meldung beim Zivilstandsamt
Der Todesfall muss innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort angezeigt werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Sie erhalten anschliessend mehrere amtliche Todesbescheinigungen. Bestellen Sie 6 bis 8 Exemplare – Bank, AHV, Pensionskasse, Versicherungen und Nachlassbehörde verlangen jeweils ein Original.
Bestattung organisieren
Die Bestattungsfristen sind kantonal geregelt und liegen meist bei 4 bis 6 Tagen. In der Schweiz wird heute in über 90 % der Fälle kremiert. Die Gemeinde stellt häufig ein Reihen- oder Gemeinschaftsgrab kostenlos zur Verfügung; Familiengräber sind kostenpflichtig. Prüfen Sie, ob der Verstorbene Wünsche hinterlassen hat – etwa in einem Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer Patientenverfügung.
AHV, Pensionskasse und Versicherungen
In den ersten Wochen sollten Sie folgende Stellen schriftlich informieren:
- AHV-Ausgleichskasse – Renten einstellen, Witwen-/Witwer- und Waisenrente prüfen
- Pensionskasse – Hinterlassenenleistungen anmelden
- Krankenkasse – Versicherung beenden, Prämienrückerstattung prüfen
- Lebensversicherung, Säule 3a – Auszahlung beantragen
- Arbeitgeber – letzter Lohn, Hinterlassenenleistungen
- Banken, PostFinance – Konten werden bis zum Erbenausweis gesperrt
- Vermieter – ausserordentliche Kündigung innert Monatsfrist möglich
- Steuerbehörde – letzte Steuererklärung, kantonale Erbschaftssteuer
Erbschein und Nachlass
Statt eines Erbscheins wie in Deutschland stellt in der Schweiz das Erbschaftsamt, das Bezirksgericht oder ein Notar eine Erbbescheinigung aus. Damit lassen sich Konten freigeben und Liegenschaften umschreiben. Innert drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls können Sie die Erbschaft ausschlagen (Art. 567 ZGB) – wichtig bei Verdacht auf Überschuldung. Ein öffentliches Inventar verschafft Sicherheit über Aktiven und Passiven.
Ruhig bleiben – Schritt für Schritt
Es ist normal, sich überfordert zu fühlen. Niemand erwartet, dass Sie alles sofort erledigen. Die Wegbegleiter App führt Sie kantonsgerecht durch jeden Schritt – mit Checklisten, vorbereiteten Briefen und einer Übersicht aller Fristen.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss ein Todesfall in der Schweiz gemeldet werden?
- Innert zwei Werktagen beim Zivilstandsamt am Sterbeort. Bei Tod im Spital oder Heim übernimmt die Institution die Meldung.
- Wer informiert die AHV?
- Die AHV-Ausgleichskasse wird nicht automatisch informiert. Angehörige melden den Todesfall schriftlich mit beigelegter Todesbescheinigung.
- Wie viele Todesbescheinigungen brauche ich?
- Planen Sie 6 bis 8 Originale ein – für Bank, AHV, Pensionskasse, Versicherungen, Nachlassbehörde und Arbeitgeber.
- Wann werden die Konten freigegeben?
- Sobald die Erbbescheinigung vorliegt. Bis dahin bleiben die Konten gesperrt; laufende Rechnungen wie Miete können meist trotzdem beglichen werden.
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