AHV Todesfall melden
Die AHV-Ausgleichskasse wird nach einem Todesfall in der Schweiz nicht automatisch informiert. Angehörige müssen die Meldung selbst übernehmen – sonst werden Renten weiter ausbezahlt und müssen später zurückgefordert werden.
Welche Ausgleichskasse ist zuständig?
Zuständig ist die AHV-Ausgleichskasse, die zuletzt die Rente ausbezahlt hat. Diese steht im letzten Rentenbescheid. Bei mehreren Konten wendet man sich an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzes; sie leitet die Meldung weiter.
Wie melden?
Die Meldung erfolgt schriftlich – per Brief oder über die Webseite der zuständigen Ausgleichskasse. Beilagen:
- Kopie der amtlichen Todesbescheinigung
- AHV-Nummer (auf der Versicherungskarte oder im letzten Rentenbescheid)
- Bankverbindung der Erben oder des Ehegatten für eventuelle Auszahlungen
Was passiert mit der Rente?
Die Altersrente wird per Ende Todesmonat eingestellt. Bereits überwiesene Beträge für die Zeit nach dem Tod werden zurückgefordert. Wenn der Ehegatte ebenfalls AHV bezieht, wird die Plafonierung aufgehoben und seine Rente neu berechnet – meist höher als zuvor.
Witwen- und Witwerrente
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes Kinder haben oder bei Kinderlosigkeit mindestens 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Witwer haben Anspruch, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Die Renten betragen 80 % der Altersrente, die der Verstorbene erhalten hätte.
Waisenrente
Kinder bis 18 Jahre – in Ausbildung bis 25 Jahre – erhalten eine Waisenrente in Höhe von 40 % der Bezugsrente. Sind beide Elternteile verstorben, erhalten Vollwaisen 60 %. Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular „Anmeldung für Hinterlassenenrenten“ direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse.
Auslandbezüge und IV
Bezog die verstorbene Person eine IV-Rente oder lebte sie im Ausland, gelten besondere Regeln. Die zuständige Ausgleichskasse oder die Schweizerische Ausgleichskasse SAK (für im Ausland Wohnhafte) informiert Sie über die nötigen Schritte.
Schritt für Schritt erledigen
Die Wegbegleiter App hält für AHV-Meldungen einen vorbereiteten Brief samt Checkliste bereit – inklusive Hinweisen zu Pensionskasse, Säule 3a und Hinterlassenenleistungen.
Häufige Fragen
- Wer meldet den Tod der AHV?
- Die Angehörigen. Die AHV erhält keine automatische Meldung vom Zivilstandsamt.
- Wie schnell muss ich melden?
- So bald wie möglich – idealerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sonst entstehen Rückforderungen.
- Welche Renten gibt es nach einem Todesfall?
- Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Sie betragen 80 % bzw. 40 % der Altersrente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte.
- Muss ich die Pensionskasse separat informieren?
- Ja. Pensionskasse und AHV sind getrennte Säulen – beide müssen einzeln über den Todesfall informiert werden.
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