Ratgeber · Nachlass

Testament schreiben — handschriftlich, Notar oder online?

Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, vom gesetzlichen Erbrecht abzuweichen. Doch schon kleine Formfehler machen es ungültig. Dieser Ratgeber zeigt die Formvorschriften, Kosten und Fallstricke in der Schweiz, Deutschland und Österreich.

Aktualisiert: August 2026

Brauche ich ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie passt für klassische Familienkonstellationen oft gut – in allen anderen Fällen führt sie zu Ergebnissen, die niemand wollte. Ein Testament ist praktisch immer sinnvoll, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Unverheiratete Paare: Der Lebenspartner erbt gesetzlich nichts, auch nach Jahrzehnten nicht.
  • Patchworkfamilien: Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
  • Kinderlose Ehepaare: Ohne Testament erben Eltern oder Geschwister mit.
  • Immobilien und Unternehmen: Eine Erbengemeinschaft blockiert sich schnell gegenseitig.
  • Bestimmte Personen sollen mehr, weniger oder gar nichts erhalten.
  • Vermögen im Ausland oder ausländische Staatsangehörigkeit – hier lohnt zusätzlich eine Rechtswahl.
Wie sich Ihr Nachlass ohne Testament verteilen würde, zeigt der Erbquotenrechner auf wegbegleiterapp.com für acht Länder – ein guter Ausgangspunkt, bevor Sie formulieren.

Testament in der Schweiz

Das ZGB kennt drei Formen: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und – für Notlagen – das mündliche Testament.

FormAnforderungenGrundlage
Eigenhändigvollständig von Hand geschrieben, mit Ort, Datum und UnterschriftZGB Art. 505
ÖffentlichBeurkundung durch Notar unter Mitwirkung von zwei ZeugenZGB Art. 499 ff.
Mündlichnur in ausserordentlichen Notlagen, vor zwei ZeugenZGB Art. 506

Seit der Erbrechtsrevision 2023 ist der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert, der Pflichtteil der Eltern entfällt. Damit steht Ihnen eine deutlich grössere frei verfügbare Quote zur Verfügung. Testamente können bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle oder beim Notar hinterlegt werden.

Testament in Deutschland

  • Eigenhändiges Testament, § 2247 BGB: komplett handschriftlich, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben; Ort und Datum sind dringend zu empfehlen.
  • Notarielles Testament, § 2232 BGB: Erklärung zur Niederschrift des Notars oder Übergabe einer Schrift; ersetzt in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein.
  • Gemeinschaftliches Testament, §§ 2265 ff. BGB: nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner; einer schreibt, beide unterschreiben handschriftlich.
  • Berliner Testament, § 2269 BGB: gegenseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserben; Bindungswirkung und Pflichtteilsrisiken beachten.
  • Verwahrung: amtliche Verwahrung beim Amtsgericht mit Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Vorsicht bei Formulierungen: Die Unterscheidung zwischen Erbeinsetzung, Vermächtnis und Teilungsanordnung entscheidet über die Rechtsfolgen. Wer «meinem Sohn das Haus» zuwendet, hat womöglich nur ein Vermächtnis angeordnet – mit ganz anderen Konsequenzen als eine Erbeinsetzung.

Testament in Österreich

FormAnforderungen
Eigenhändigvollständig handschriftlich und unterschrieben; Datum empfohlen
Fremdhändiggetippt oder von fremder Hand, Unterschrift plus drei gleichzeitig anwesende Zeugen mit handschriftlichem Zusatz
Notariell / gerichtlichBeurkundung durch Notar oder Gericht, Registrierung im Testamentsregister

Seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2017 sind die Formvorschriften für fremdhändige Testamente streng: Fehlt der handschriftliche Zeugenzusatz oder waren die Zeugen nicht gleichzeitig anwesend, ist das Testament ungültig. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter Voraussetzungen gemindert werden.

Was kostet ein Testament beim Notar?

LandKostenBemerkung
Schweizrund CHF 500–2'000kantonal unterschiedlich, abhängig von Komplexität und Vermögen
Deutschlandnach GNotKG, wertabhängigz. B. bei 200'000 € Nachlass rund 800 € inkl. Registrierung; spart oft den Erbschein
Österreichab etwa 300 €zzgl. Registrierung im Testamentsregister

Das eigenhändige Testament kostet nichts. Der Preis eines Notars kauft Rechtssicherheit: geprüfte Formulierung, gesicherte Verwahrung, dokumentierte Testierfähigkeit und in Deutschland meist den Wegfall der Erbscheinkosten. Bei Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen oder Patchworkkonstellationen ist die notarielle Form fast immer die günstigere Variante.

Testament hinterlegen — wo und wie?

  • Schweiz: Hinterlegung bei der kantonalen Amtsstelle, beim Notar oder bei der Gemeinde; Angehörige über den Ort informieren.
  • Deutschland: amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, automatische Meldung ans Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
  • Österreich: Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer oder der Rechtsanwaltskammer.
  • Niemals nur im Bankschliessfach: Der Zugriff ist nach dem Tod blockiert, bis die Erbenstellung geklärt ist.
  • Eine Notiz im Vorsorgeordner mit Aufbewahrungsort und Kontaktperson erspart der Familie lange Suche.

Testament ändern oder widerrufen

Ein Testament sollte nach jedem grösseren Lebensereignis überprüft werden: Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall in der Familie, Immobilienkauf, Umzug ins Ausland. Änderungen erfolgen durch ein neues Testament mit ausdrücklichem Widerruf früherer Verfügungen, durch einen datierten und unterschriebenen Nachtrag oder durch Vernichtung des Originals.

  • Neues Testament immer mit dem Satz beginnen, dass alle früheren Verfügungen widerrufen werden.
  • Alte Exemplare vernichten, damit keine widersprüchlichen Dokumente auftauchen.
  • Bei amtlicher Verwahrung: Rücknahme gilt in Deutschland als Widerruf des Testaments.
  • Bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten: Bindungswirkung prüfen, einseitige Änderung ist häufig ausgeschlossen.

Häufige Fragen

In der Schweiz und in Deutschland nein: Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein ausgedrucktes und nur unterschriebenes Dokument ist nichtig – es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Wer nicht handschriftlich verfügen kann oder will, geht zum Notar. In Österreich ist ein fremdhändiges (getipptes) Testament gültig, aber nur mit drei gleichzeitig anwesenden Zeugen, deren Identität und Zeugeneigenschaft im Dokument handschriftlich vermerkt sind.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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