Die ersten Stunden nach dem Tod
Der Tod eines nahestehenden Menschen wirft Angehörige aus der Bahn – und gleichzeitig beginnt sofort eine Reihe formeller Aufgaben. Das Wichtigste zuerst: Es gibt in den ersten Stunden nur drei wirklich dringende Schritte. Alles andere hat Zeit. Nehmen Sie sich bewusst Momente zum Durchatmen und holen Sie eine zweite Person dazu, die mitschreibt. Erfahrungsgemäss vergisst man in den ersten Stunden fast alles, was nicht notiert wurde.
1. Arzt rufen und Tod feststellen lassen
Der erste Anruf gilt immer einer Ärztin oder einem Arzt. Nur eine ärztliche Person darf den Tod offiziell feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen – in der Schweiz die ärztliche Todesbescheinigung, in Deutschland der Totenschein, in Österreich die Totenbeschauurkunde. Ohne dieses Dokument kann weder das Bestattungsinstitut den Verstorbenen überführen noch das Standesamt bzw. Zivilstandsamt die Sterbeurkunde ausstellen.
- ✦Tod zu Hause: Hausarzt anrufen, ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notfalldienst (CH 144, DE/AT 112 bzw. ärztlicher Bereitschaftsdienst).
- ✦Tod im Spital, Heim oder Hospiz: Das Personal veranlasst die Feststellung automatisch und informiert Sie.
- ✦Ungeklärte oder aussergewöhnliche Todesumstände: Die Polizei wird eingeschaltet, der Leichnam wird bis zur Freigabe nicht überführt.
2. Todesbescheinigung sichern
Lassen Sie sich die Todesbescheinigung direkt aushändigen und legen Sie sie zusammen mit dem Ausweis, dem Familienbüchlein bzw. Stammbuch und – falls vorhanden – dem Bestattungsvorsorgevertrag in eine Mappe. Diese Mappe begleitet Sie durch die nächsten Wochen. Fotografieren Sie jedes Dokument zusätzlich mit dem Handy, damit Sie unterwegs Angaben nachschlagen können.
3. Bestattungsinstitut kontaktieren
Das Bestattungsinstitut übernimmt Überführung, Aufbahrung, die Anmeldung beim Zivilstands- oder Standesamt und die Koordination mit Friedhof oder Krematorium. Sie sind nicht verpflichtet, das erstbeste Institut zu nehmen: Auch in den ersten Stunden dürfen Sie zwei bis drei Offerten vergleichen. Fragen Sie ausdrücklich nach einer schriftlichen Kostenaufstellung, bevor Sie unterschreiben – die Preisunterschiede zwischen Instituten liegen häufig bei mehreren tausend Franken oder Euro.
Innerhalb von 24 Stunden
Sind die Formalitäten der ersten Stunden erledigt, geht es darum, den Kreis der Betroffenen zu informieren und den Nachlass zu sichern. Beides ist wichtiger, als es im ersten Moment scheint: Ungesicherte Wohnungen und ungeklärte Zugänge verursachen später den grössten Aufwand.
Angehörige und den engsten Kreis informieren
Erstellen Sie eine Liste mit allen Personen, die persönlich informiert werden sollen, und teilen Sie die Anrufe im Familienkreis auf. Für den weiteren Bekanntenkreis reicht später die Traueranzeige. Hilfreich ist eine kurze, gemeinsam abgestimmte Formulierung, damit alle dieselbe Information weitergeben – etwa Datum, Ort und der Hinweis, dass Angaben zur Trauerfeier folgen.
Dokumente sichern
- ✦Ausweis, Pass, Familienbüchlein bzw. Stammbuch, Geburts- und Heiratsurkunde
- ✦Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung – ein Testament darf nicht geöffnet, sondern muss der zuständigen Behörde abgeliefert werden
- ✦Versicherungspolicen, besonders Lebens- und Unfallversicherung
- ✦Mietvertrag, Bankunterlagen, Steuerunterlagen der letzten Jahre
- ✦Zugangsdaten und Passwortlisten für digitale Konten
Wohnung und Haustiere sichern
Lebte die verstorbene Person allein, sollten Sie die Wohnung abschliessen, verderbliche Lebensmittel entsorgen, Fenster schliessen, Heizung herunterdrehen und – ganz wichtig – Haustiere versorgen oder unterbringen. Halten Sie fest, wer einen Schlüssel besitzt. Räumen Sie noch nichts aus und verschenken Sie keine Gegenstände: Solange die Erbfolge nicht geklärt ist, gehört der gesamte Hausrat der Erbengemeinschaft, und vorschnelles Handeln kann als Annahme des Erbes gewertet werden.
Innerhalb von 48 Stunden
Jetzt beginnt der behördliche Teil. Die Sterbeurkunde ist das Schlüsseldokument für praktisch jeden weiteren Schritt – ohne sie geht bei Bank, Versicherung und Rentenstelle nichts.
Zivilstandsamt bzw. Standesamt
Gemeldet wird immer am Sterbeort, nicht am Wohnort. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung, ein Ausweisdokument der verstorbenen Person sowie Familienbüchlein oder Stammbuch, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Übernimmt das Bestattungsinstitut die Anmeldung, geben Sie diese Unterlagen dort ab.
Sterbeurkunden bestellen
Bestellen Sie gleich mehrere beglaubigte Exemplare. Realistisch sind fünf bis zehn Kopien: je eine für Bank, Pensionskasse oder Rentenversicherung, Lebensversicherung, Krankenkasse, Vermieter, Arbeitgeber, Nachlassbehörde und für die eigenen Unterlagen. Die Gebühr pro Kopie ist gering im Vergleich zum Aufwand einer Nachbestellung.
Arbeitgeber und laufende Zahlungen
Informieren Sie den Arbeitgeber der verstorbenen Person schriftlich. Er stellt die Lohnabrechnung fertig, meldet den Todesfall der Pensionskasse bzw. Rentenversicherung und informiert über allfällige Hinterlassenenleistungen. Gleichzeitig lohnt sich ein Blick auf die letzten drei Kontoauszüge: Dort finden Sie alle Daueraufträge, Abos und Versicherungen, die Sie in den nächsten Wochen abarbeiten müssen.
Unterschiede Schweiz, Deutschland und Österreich
Der Ablauf ist in allen drei Ländern ähnlich, die Begriffe, Behörden und Fristen unterscheiden sich jedoch deutlich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte.
| Schweiz | Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|---|
| Behörde | Zivilstandsamt am Sterbeort | Standesamt am Sterbeort | Standesamt am Sterbeort |
| Meldefrist | 2 Tage | nächster Werktag | 1 Woche |
| Ärztliches Dokument | Ärztliche Todesbescheinigung | Totenschein | Totenbeschauurkunde |
| Rechtsgrundlage | ZGB / Zivilstandsverordnung | PStG (Personenstandsgesetz) | ABGB / Personenstandsgesetz |
| Nachlassverfahren | Erbbescheinigung, Sicherungsmassregeln | Erbschein beim Nachlassgericht | Verlassenschaftsverfahren beim Notar |
| Erbausschlagung | 3 Monate | 6 Wochen | unverzüglich im Verfahren |
Besonders auffällig ist Österreich: Dort läuft der Nachlass immer über ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. In der Schweiz und in Deutschland werden Erben dagegen nur aktiv, wenn sie ein Dokument – Erbbescheinigung oder Erbschein – benötigen, etwa für die Bank.
Häufige Fehler vermeiden
Lebensversicherung kündigen statt Auszahlung beantragen
Der teuerste Fehler überhaupt: Angehörige kündigen im Rundumschlag alle Verträge – auch die Lebensversicherung. Eine Todesfallversicherung wird im Todesfall nicht gekündigt, sondern ausgezahlt. Melden Sie den Todesfall der Versicherung und beantragen Sie die Leistung. Details dazu finden Sie im Ratgeber zur Lebensversicherung im Todesfall.
Fristen unterschätzen
Meldefristen bei Behörden, Kündigungsfristen für die Wohnung, Fristen für Hinterlassenenrenten und die Frist zur Erbausschlagung laufen unabhängig voneinander. Notieren Sie jede Frist mit Datum, sobald Sie davon erfahren.
Erbe vorschnell annehmen
Wer Möbel verkauft, Konten leert oder Rechnungen aus dem Nachlass bezahlt, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen – inklusive aller Schulden. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten. Bei Unsicherheit sind ein öffentliches Inventar oder die Erbausschlagung die sicheren Wege.
- ✦Keine Originaldokumente verschicken – immer beglaubigte Kopien.
- ✦Kein Testament öffnen, sondern der Behörde abliefern.
- ✦Keine Verträge kündigen, bevor geprüft ist, ob eine Leistung daraus fällig wird.
- ✦Alle Ausgaben rund um die Bestattung mit Belegen dokumentieren – sie sind Nachlassschulden und teils steuerlich abziehbar.
Häufige Fragen
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Alle Aufgaben digital verwalten
Die kostenlose Checkliste von Wegbegleiter führt Sie in vier Phasen durch alle Aufgaben – mit Fristen, Ansprechpartnern und Musterbriefen für die Schweiz, Deutschland, Österreich und fünf weitere Länder.