Versicherungen nach einem Todesfall Österreich: was zu kündigen, was auszuzahlen ist
<p>Nach einem Todesfall in Österreich stehen Angehörige rasch vor einem ganzen Stapel an Versicherungsverträgen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Policen automatisch enden, welche aktiv gekündigt werden müssen und welche eine Auszahlung leisten. Mit der <a href="/app" class="text-primary underline">Wegbegleiter App</a> behalten Sie den Überblick und erstellen die wichtigsten Schreiben automatisch.</p>
Welche Versicherungen sind betroffen?
Nach einem Todesfall in Österreich sind in der Regel zehn bis fünfzehn Verträge zu prüfen: Lebens-, Unfall-, Sterbegeld-, Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Auto-, Reise- und Pensionsversicherungsanstalt (PVA)-Zusatzversicherungen. Manche enden automatisch mit dem Tod, andere müssen aktiv gekündigt werden – und einige zahlen wichtige Leistungen aus.
Welche Verträge enden automatisch?
Personenbezogene Versicherungen wie Kranken-, Unfall- oder Pflegeversicherung enden grundsätzlich mit dem Tod der versicherten Person. Trotzdem sollte der Versicherer schriftlich informiert werden, damit Beiträge tagesgenau gestoppt und gegebenenfalls anteilig erstattet werden. Eine Sterbeurkunde ist immer beizulegen.
Welche Versicherungen zahlen aus?
Folgende Verträge können Geld auslösen:
- Lebensversicherung – Auszahlung an die im Vertrag genannten Begünstigten
- Unfallversicherung bei Tod durch Unfall
- Sterbegeldversicherung direkt an die Bestattungskosten
- Risikolebensversicherung und Restschuldversicherung
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA) – Hinterbliebenenrente, Waisenrente
Wichtig: viele Versicherer setzen eine Anzeigefrist (oft 48 bis 72 Stunden).
Was passiert mit Haftpflicht und Hausrat?
Hat der Verstorbene allein gelebt, enden Haftpflicht- und Hausratversicherung mit der Wohnungsauflösung. Lebte er mit Familie zusammen, läuft der Vertrag in der Regel weiter und kann auf den Ehe- oder Lebenspartner umgeschrieben werden. Ein formloser Brief mit Sterbeurkunde genügt.
Auto- und KFZ-Versicherung
Wird das Fahrzeug verkauft, endet die Versicherung mit Abmeldung. Übernimmt ein Erbe das Auto, kann der Vertrag umgeschrieben werden – meist mit Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erbschaft.
Fristen und Vorgehen
1. Sterbeurkunde in ausreichender Stückzahl (6-10) bereitlegen. 2. Versicherer schriftlich informieren, am besten per Einschreiben. 3. Auszahlungen anfordern: Police, Sterbeurkunde, Bankverbindung. 4. Kündigungen mit innerhalb von 1 Werktag-Verweis schicken. 5. Belege archivieren – sie zählen zur Erbschaftsabrechnung.
Mit der Wegbegleiter App sehen Sie auf einer Übersicht alle Verträge, generieren die Anschreiben automatisch und erhalten Erinnerungen, wenn Versicherer nicht antworten.
Häufige Fragen
- Welche Versicherung muss zuerst informiert werden?
- Sterbegeld- und Unfallversicherer haben oft Fristen von 48-72 Stunden – diese zuerst kontaktieren.
- Was, wenn die Police verschollen ist?
- Banken und Versicherer können über das Österreich-weite Versicherungsregister oder per Suchanfrage Auskunft geben.
- Wie lange dauert die Auszahlung der Lebensversicherung?
- In der Regel 4-8 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.
- Erstattet die Krankenkasse Beiträge zurück?
- Ja, tageweise ab dem Todestag – auf schriftlichen Antrag mit Sterbeurkunde.
- Was tun bei Doppelversicherung?
- Den jüngeren Vertrag kündigen, den älteren mit besseren Konditionen behalten.
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