Hinterbliebenenrente in Österreich – wer hat Anspruch?
In Österreich haben Witwen, Witwer und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Pensionsversicherung.
Antrag bei der PVA
Wegbegleiter erinnert Sie daran, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu kontaktieren – und liefert die passende Vorlage für den Antrag. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden.
Höhe der Witwen-/Witwerpension
Die Höhe richtet sich nach der Pension des Verstorbenen und dem eigenen Einkommen. Wegbegleiter zeigt die wichtigsten Faktoren.
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch?
- Witwen, Witwer und Waisen unter bestimmten Voraussetzungen.
- Wie hoch ist die Witwenpension?
- Zwischen 0 % und 60 % der Pension des Verstorbenen – einkommensabhängig.
- Wo stelle ich den Antrag?
- Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
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