Erbschein beantragen — und wann du dir ihn sparen kannst (8 Länder)

Der Erbschein oder sein Äquivalent beweist, dass du der Erbe bist. Aber nicht überall heisst er gleich — und nicht immer brauchst du einen.

Bezeichnungen je nach Land

Deutschland: Erbschein (§ 2353 BGB) beim Nachlassgericht. Schweiz: Erbbescheinigung bei der zuständigen Behörde. Österreich: Einantwortungsbeschluss, automatisch im Verlassenschaftsverfahren. Frankreich: Acte de notoriété beim Notaire (Art. 730-1 Code civil). Italien: kein Erbschein-System, aber Dichiarazione di successione bei der Agenzia delle Entrate. Belgien: Acte de notoriété bzw. Akte van erfopvolging beim Notaris. Luxemburg: Acte de notoriété beim Notaire. Liechtenstein: Einantwortungsbeschluss wie in Österreich.

Kosten am Beispiel Deutschland

10.000 EUR Nachlass ca. 75 EUR, 50.000 EUR ca. 165 EUR, 100.000 EUR ca. 273 EUR, 500.000 EUR ca. 935 EUR.

Wann du keinen Erbschein brauchst

Wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, wenn eine transmortale Vollmacht existiert oder wenn der Nachlass gering ist. In Österreich und Liechtenstein nie — dort ergeht der Einantwortungsbeschluss automatisch. Alle länderspezifischen Abläufe auf wegbegleiterapp.com.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Erbschein?
In Deutschland meist 4–8 Wochen, je nach Auslastung des Nachlassgerichts.
Gibt es in der Schweiz einen Erbschein?
Ja, das Äquivalent ist die Erbbescheinigung, die je nach Kanton vom Bezirksgericht oder der Gemeinde ausgestellt wird.

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