Pensionskasse Todesfall Schweiz – Ihre Ansprüche

Stirbt eine in der 2. Säule versicherte Person, zahlt die Pensionskasse Hinterlassenenleistungen aus – Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente und ggf. Todesfallkapital. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat und welche Unterlagen erforderlich sind.

Witwen- und Witwerrente (BVG)

Der überlebende Ehepartner erhält in der Regel 60 % der versicherten Altersrente, sofern er mindestens 45 Jahre alt war und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat, oder gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Eingetragene Partner sind Eheleuten gleichgestellt.

Konkubinatspartner und Lebensgemeinschaften

Anspruch nur, wenn das Reglement der Pensionskasse dies vorsieht und die versicherte Person die Lebenspartnerin/den Lebenspartner zu Lebzeiten schriftlich gemeldet hat. Prüfen Sie das Reglement frühzeitig.

Waisenrente und Todesfallkapital

Pro waisenrenteberechtigtes Kind 20 % der Altersrente, bei Vollwaisen 30 %. Das Todesfallkapital wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstorben ist, bevor sie eine Altersleistung bezogen hat – Höhe je nach Reglement (oft Sparkapital minus ausgerichtete Renten).

Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben

Säule 3a wird gemäß gesetzlicher Reihenfolge ausgezahlt: zuerst Ehepartner, dann Nachkommen, dann übrige Begünstigte. Freizügigkeitsguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen werden den Erben überwiesen. Beantragen Sie die Auszahlung unter Vorlage von Sterbeurkunde, Familienbüchlein und Vertrag.

Wie beantragen?

Melden Sie sich umgehend bei der Pensionskasse des Arbeitgebers. Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Familienbüchlein und Bankverbindung einreichen. Die Wegbegleiter App stellt eine Musterkündigung und Antragsvorlage als PDF zur Verfügung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente in der Schweiz?
In der BVG-Pensionskasse 60 % der Altersrente. Zusätzlich AHV-Witwenrente von 80 % der maximalen Altersrente, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Was passiert mit der Säule 3a?
Sie wird gemäß gesetzlicher Reihenfolge an Begünstigte ausgezahlt – zuerst Ehepartner, dann Kinder, dann übrige.
Erhalten geschiedene Ehepartner auch Leistungen?
Ja, unter strengen Voraussetzungen: Ehe dauerte mindestens 10 Jahre und der überlebende Ex-Partner erhielt eine Rente oder Kapitalabfindung gemäss Scheidungsurteil.
Wie schnell zahlt die Pensionskasse?
Meist 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.

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