Pensionskasse Todesfall Schweiz – Ansprüche der Hinterbliebenen

Stirbt eine berufstätige oder pensionierte Person in der Schweiz, entstehen für Hinterbliebene Ansprüche gegenüber der Pensionskasse (2. Säule). Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen es gibt, wer wann was tun muss – und welche Fristen zählen.

Welche Leistungen gibt es?

  • Witwen-/Witwerrente: 60 % der Invaliden- bzw. Altersrente des Verstorbenen (BVG-Minimum). Voraussetzung: Ehe seit mindestens 5 Jahren oder Unterhaltspflicht für Kinder.
  • Rente für eingetragene Partner: gleichgestellt.
  • Waisenrente: 20 % pro Kind bis zum 18. Geburtstag (bei Ausbildung bis 25).
  • Todesfallkapital: reglementarisch – oft an Konkubinatspartner oder Kinder, wenn keine Ehe besteht.

Meldung an die Pensionskasse

Melden Sie den Todesfall umgehend an die Pensionskasse (via letzter Arbeitgeber). Benötigt werden: Sterbeurkunde, Familienschein, Erbbescheinigung, bei Todesfallkapital: Nachweis der Begünstigten (Konkubinatsvertrag, Lebensgemeinschaftsnachweis). Bei Selbständigen ist die Vorsorgeeinrichtung der 3a-Bank oder Freizügigkeitsstiftung zuständig.

Auszahlungsfristen

Die Pensionskasse zahlt in der Regel innert 3 bis 6 Monaten nach vollständiger Einreichung. Die Renten laufen ab dem Monat nach dem Todestag. Das Todesfallkapital wird einmalig ausgezahlt und ist im Kanton des Wohnsitzes steuerbar (privilegierte Sondersteuer, meist deutlich unter dem Einkommensteuersatz).

Konkubinat und Sonderfälle

Konkubinatspartner haben nur Anspruch, wenn die Pensionskasse dies reglementarisch vorsieht und der Verstorbene die Person zu Lebzeiten gemeldet hat. Prüfen Sie das Reglement der jeweiligen Kasse. Für die Säule 3a gilt die BVV3-Begünstigtenordnung. Die Wegbegleiter App führt Sie durch die Meldung an alle Vorsorgeeinrichtungen und listet die geforderten Nachweise.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die Witwenrente?
Ab dem Monat nach dem Todestag.
Wie hoch ist das Todesfallkapital?
Reglementarisch unterschiedlich, oft in der Grössenordnung des angesparten Kapitals abzüglich Rentenrückstellungen.
Was, wenn die Ehe kürzer als 5 Jahre war?
Kein Anspruch auf lebenslange Witwenrente, meist aber Einmalabfindung (3 Jahresrenten).
Wer ist bei Säule 3a begünstigt?
Zuerst Ehegatte, dann Kinder, dann weitere Begünstigte gemäss BVV3.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

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