Steuererklärung für Verstorbene – wer ist zuständig?

Die Steuerpflicht des Verstorbenen endet nicht mit dem Tod – bis zum Todestag muss eine letzte Steuererklärung eingereicht werden. Dieser Ratgeber zeigt, wer wann was tun muss.

Schweiz: Erben reichen die letzte Steuererklärung ein

Die Steuerpflicht endet mit dem Tod (Art. 8 DBG). Die Erben reichen die Steuererklärung bis zum Todestag ein. Frist: kantonal unterschiedlich (meist März des Folgejahres, Verlängerung möglich). Kapitalauszahlungen aus 2./3. Säule werden separat besteuert.

Deutschland: Erben in der Pflicht

Die Erben geben die Einkommensteuererklärung bis zum Todestag ab (§ 45 AO). Frist: 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar zweitfolgendes Jahr. Zusätzlich: Erbschaftssteuererklärung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist. Anzeige des Erbfalls beim Finanzamt binnen 3 Monaten (§ 30 ErbStG).

Österreich: Verlassenschaftsverfahren

Der Verlassenschaftskurator bzw. die Erben reichen die letzte Einkommensteuererklärung ein. Die Erbschaftssteuer existiert nicht mehr; bestehen bleibt die Anzeige an das Finanzamt (Immobilienerwerbsteuer bei Liegenschaften).

Praktisch: Wer unterschreibt?

Alle Erben gemeinsam. Ein Erbe kann bevollmächtigt werden. Bevor Sie die Steuererklärung einreichen, sammeln Sie Lohnausweise/Lohnsteuerbescheinigungen, Renteninformationen, Zinserträge, Miet-/Selbständigeneinkünfte bis zum Todestag. Die Wegbegleiter App listet alle Positionen und den passenden Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Kann ich die Frist verlängern?
Ja, formlos beim zuständigen Finanzamt/Steueramt.
Wer haftet für Nachzahlungen?
Die Erben aus dem Nachlass; die persönliche Haftung kann durch Nachlassverwaltung/Inventar begrenzt werden.
Erstattung an wen?
Erben – auf ein Erbenkonto oder anteilig.
Muss ich die Erbschaft anzeigen?
In DE ja (§ 30 ErbStG, 3 Monate). CH: Erbschaftsbehörde meldet an Steueramt. AT: Verlassenschaft löst Meldung aus.

Wegbegleiter – die App für schwere Momente

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