Vorsorgeauftrag Schweiz
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Personensorge, Vermögensverwaltung und Vertretung im Rechtsverkehr übernimmt. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB – mit Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag (Art. 360–369 ZGB) wurde mit dem Erwachsenenschutzrecht 2013 eingeführt. Er erlaubt jeder handlungsfähigen Person, eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Vertretung zu beauftragen – für den Fall, dass sie selbst urteilsunfähig wird (z. B. nach Schlaganfall, Unfall, Demenz).
Inhalt und Aufgabenbereiche
Der Vorsorgeauftrag deckt drei Aufgabenbereiche ab:
- Personensorge: Wohnsituation, Pflegeentscheidungen, medizinische Behandlung
- Vermögensverwaltung: Konten, Steuern, Immobilien, laufende Zahlungen
- Rechtsverkehr: Verträge schließen, Kündigungen, Behördenkontakt
Sie können die Aufgaben aufteilen oder einer einzigen Person geben. Wichtig: Konkrete Wünsche zu Pflege, Wohnen und Investitionen schriftlich festhalten.
Form: handschriftlich oder öffentlich beurkundet
Es gibt zwei zulässige Formen:
- Eigenhändig: vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben
- Öffentlich beurkundet: durch Notar oder zuständige kantonale Behörde
Schreibmaschinen- oder Computertext mit eigenhändiger Unterschrift reicht nicht – das ist der häufigste Fehler.
Hinterlegung im Personenstandsregister
Der Vorsorgeauftrag kann beim Zivilstandsamt registriert werden (gegen geringe Gebühr). Im Ernstfall findet die KESB Ihren Vorsorgeauftrag dann zuverlässig.
Validierung durch die KESB
Wird eine Person urteilsunfähig, prüft die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) den Vorsorgeauftrag auf Formgültigkeit und Eignung der beauftragten Person. Bei positivem Bescheid wird der Auftrag wirksam – die beauftragte Person erhält eine Bestätigung. Diese ist gegenüber Banken, Pflegeheim und Behörden vorzulegen.
Tipps aus der Praxis
Besprechen Sie den Vorsorgeauftrag mit der beauftragten Person – sie muss zustimmen. Bestimmen Sie eine Ersatzperson, falls Ihr erster Wunsch ausfällt. Halten Sie Wünsche konkret fest: "Solange möglich zu Hause leben, bei Bedarf Spitex, im Notfall Pflegezentrum X." Aktualisieren Sie das Dokument alle 5 Jahre und bei familiären Veränderungen.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz?
- Eigenhändig: kostenlos. Öffentlich beurkundet: je nach Kanton und Aufwand CHF 200–600. Registrierung beim Zivilstandsamt: CHF 75–100.
- Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
- Die KESB ernennt einen Beistand – meist einen Berufsbeistand. Sie verlieren die freie Wahl der Vertretungsperson und der Beistand entscheidet im Rahmen seines Mandats.
- Kann ich den Vorsorgeauftrag widerrufen?
- Ja, jederzeit – solange Sie urteilsfähig sind. Vernichten Sie das Original oder erstellen Sie einen neuen Vorsorgeauftrag mit Widerrufsklausel.
- Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?
- Ja. Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen detailliert für den Fall der Urteilsunfähigkeit. Beide Dokumente ergänzen sich.
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