Digitaler Nachlass — Rechtslage in 8 Ländern und Checkliste
In allen acht Ländern gilt: Der digitale Nachlass geht auf die Erben über. Aber die rechtlichen Grundlagen sind unterschiedlich.
Rechtsgrundlagen je Land
Deutschland: BGH-Urteil vom 12.7.2018 (III ZR 183/17) — digitale Inhalte werden vererbt, einschliesslich Chat-Nachrichten. Schweiz: Art. 560 ZGB (Universalsukzession). Österreich: § 531 ABGB. Frankreich: Loi Lemaire 2016 (Art. 85 Loi n° 2016-1321). Italien: Art. 2-terdecies D.Lgs. 196/2003. Belgien und Luxemburg: DSGVO/RGPD gilt nur für Lebende, Erben können Zugang verlangen. Liechtenstein: ABGB-FL.
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Häufige Fragen
- Dürfen Erben E-Mails und Chats lesen?
- In Deutschland ja — der BGH hat digitale Inhalte dem analogen Nachlass gleichgestellt. In anderen Ländern hängt es vom Anbieter und der Rechtslage ab.
- Wie komme ich an Passwörter?
- Idealerweise durch Vorsorge zu Lebzeiten. Sonst über den Erbnachweis beim jeweiligen Anbieter.
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